Pressemitteilung

Spangenberg: Arzneimittelproduktion in Deutschland und Europa sichern

Berlin, 14. Februar 2020. Auf der Bundestagssitzung am 13. Februar wurden der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz“ (GKV-FKG) (Drucksache 19/15662) und die Anträge der AfD-Fraktion zur Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses zu diesem Entwurf beraten.

Detlev Spangenberg. Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Drei Anträge der AfD-Fraktion wurden ins Plenum eingebracht.“

Zum 1. Antrag „Arzneimittelversorgung in Deutschland sichern“ hatte Spangenberg bereits am Vortag im Rahmen einer aktuellen Stunde zu dem hochaktuellen Thema „Coronavirus“ gesprochen.

So forderte er jetzt nochmals eindringlich:

„Sichern Sie endlich wieder die Arzneimittelproduktion in Deutschland und in Europa! – Sichern Sie endlich den Standort Deutschland und Europa bei dieser Produktion, sonst erleben wir weitere solche Fiaskos wie in China. Wir können uns auf solche Wackelstaaten wie Indien und China bei der Medizinproduktion nicht verlassen. Holen Sie die Produktion nach Europa und Deutschland zurück.“

Im zweiten Antrag bezog sich Spangenberg auf die Einführung einer „Personaluntergrenze für das Pflegepersonal in Krankenhäusern“ (Drucksache 19/15790):

„Einseitige Personaluntergrenzen schaffen eine problematische Schieflage innerhalb der Krankenhäuser zu den Abteilungen, in denen diese Personaluntergrenzen nicht bestehen. So sieht es auch die Stellungahme des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). Dieses stellte erhebliche Umsetzungsprobleme bei den Pflegepersonaluntergrenzen fest, ganze Stationen werden zeitweise geschlossen oder Kliniken melden Bereiche bei der Leitstelle des Rettungsdienstes ab. Auch dass die Pflegepersonaluntergrenzen zu Einschränkungen bei der Versorgung führen, beklagt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gaß, ähnliches erklärt der Verband der Krankenhausdirektoren. Beide sprechen sich für ein bedarfsorientiertes Personalbemessungssystem in einer Ganzhauskonzeption aus, um die nötige Flexibilität für den Einsatz der Pflegekräfte zu ermöglichen.

Der dritte AfD-Antrag behandelte das Problem eines Versicherungswechsels innerhalb der Privat-Krankenkassen. Die AfD-Fraktion bezieht sich dabei auch auf die Empfehlung der Monopol-Kommission, diesen Wechsel ohne finanziellen beziehungsweise Leistungsverlust durchführen zu können, das heißt unter Mitnahme ihrer Alters-Rückstellungen. Damit würde sich der Wettbewerb zugunsten der Versicherten besser entwickeln können und die Privatkassen nicht mehr allein um die junge Bevölkerung konkurrieren, da auch die älteren Versicherten eine ‚Verhandlungsmacht‘ besitzen würden, wenn diese einen Wechsel anstreben.“

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