Pressemitteilung

Positionspapier Corona-Krise

Berlin, 8. April 2020. Seit dem 27. Januar ist das neuartige Coronavirus auf deutschem Boden nachgewiesen. Erst einen Monat später, nachdem es bereits tausende Tote weltweit gab, erklärte Gesundheitsminister Spahn am 24. Februar: „Corona ist als Epidemie in Europa angekommen“. Am 22. März einigten sich dann Bund und Länder auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Corona-Pandemie in Deutschland.

Zwei Monate vergingen nahezu ungenutzt, bevor dann sehr weitgehende Maßnahmen getroffen wurden. Zwar verzichtete die Regierung auf eine allgemeine Ausgangssperre, doch wurden weitreichende Kontaktverbote verhängt, welche große Teile des Wirtschaftslebens und nahezu das gesamte öffentliche Leben zum Erliegen brachten. Schulen und Universitäten wurden geschlossen, wer die Möglichkeit hatte, in Heimarbeit seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen, wurde aufgefordert, dies zu tun. Die gesamte Gastronomie, welche Speisen zum Verzehr vor Ort anbot, wurde geschlossen, touristische Übernachtungen untersagt. Der Besuch von Altersheimen wurde verboten, im öffentlichen Raum sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Grenzen wurden weitestgehend geschlossen, Dienstleistungsbetriebe, die einen nahen körperlichen Kontakt bedingen, wurden ebenfalls geschlossen, die Versammlungsfreiheit wurde aufgehoben. Zusammenfassend wurden Grundrechte mit Verfassungsrang außer Kraft gesetzt und das Wirtschaftsleben der Exportnation Deutschland hart eingeschränkt. Ganze Wirtschaftssparten sind dadurch von Insolvenz bedroht.

Einzig und allein die AfD-Fraktion fordert seit Verhängung der Maßnahmen eine klare zeitliche Befristung und stemmt sich gegen die „Abdankung des Parlaments“.

Wichtige Instrumente zur Bewältigung der Corona-Krise, nämlich die Beschaffung ausreichender Mengen von medizinischem Material und die Steigerung des Intensivstationsbettenpotentials, sind bisher von zahlreichen Pleiten und Pannen begleitet. So verschwanden Millionen für Deutschland bestimmter medizinischer Atemschutzmasken in Kenia, die zahlreichen, frühzeitigen Aufrufe deutscher Mediziner, die Bestände an Material zu erhöhen, verhallten im Gesundheitsministerium ungehört und Minister Spahn prahlte wider besseren Wissens, Deutschland sei auf die Epidemie gut vorbereitet.

Die AfD-Fraktion stellt fest, dass die Bundesregierung durch ihr anfangs zögerliches Vorgehen und die völlige Unterschätzung des Virus die späteren harten Einschnitte in Grundrechte und Wirtschaftsleben zu verantworten hat.

Die Handlungen der Regierung sind von Intransparenz und Panik geleitet und nur bedingt zur Bewältigung der Krise geeignet. Der erfolgreiche Umgang anderer Länder, wie etwa Südkorea,  mit der Krise legt nahe, dass bei frühzeitigem Handeln auf ein vollständiges Herunterfahren des öffentlichen wie wirtschaftlichen Lebens hätte verzichtet werden können. Dieser Zeitpunkt wurde in der Bundesrepublik verpasst. Die Auswirkungen der gegenwärtigen Sanktionen auf die deutsche Wirtschaft sind verheerend. Das Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo) geht davon aus, dass hierzulande 1,8 Millionen Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren könnten. Weitere sechs Millionen dürften von Kurzarbeit betroffen sein. Da die von der Regierung geplante Kreditvergabe durch die KfW über die Hausbanken bisher meistens scheitert, plant die Bundesregierung jetzt eine prüfungsfreie Kreditvergabe bis zu 500.000 Euro, welche letztlich wohl in den meisten Fällen am Steuerzahler hängen bleiben wird.

Ifo-Szenariorechnungen der volkswirtschaftlichen Kosten des Corona-Shutdown gehen von folgenden Kosten aus:

Shutdown Dauer 2 Monate = 255 – 495 Mrd. = Wachstumsrateneinbruch: 7,2 – 11,2 Prozentpunkte

Shutdown Dauer 3 Monate = 354 – 729 Mrd. = Wachstumsrateneinbruch: 10,6 – 20,6 Prozentpunkte

Pro Woche Verlängerung zusätzliche Kosten 25 – 57 Mrd.

Die prognostizierten Kosten eines dreimonatigen „Shutdowns“ belaufen sich, einschließlich der deutschen Haftungen bei EZB und ESM, auf mehr als eine Billion Euro. Aus diesen wenigen Zahlen ergibt sich die zwingende Notwendigkeit, das Wirtschaftsleben so schnell wie möglich wieder aufzunehmen. Es darf nicht vergessen werden, welche Auswirkungen ein Zusammenbruch des Wirtschaftslebens für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, die Gesundheit der Bevölkerung und das gesamte öffentliche Leben haben könnte.

Die Kombination aus Massenarbeitslosigkeit, dem Verschwinden ganzer Industrie- und Wirtschaftszweige, dem wirtschaftlichen Veröden ganzer Landstriche und Bundesländer, dem Auftreten flächendeckender Versorgungsengpässe und der Einschränkung von Grund- und Bürgerrechten ergäbe eine Gemengelage, welche wesentlich gefährlicher sein könnte als die Corona-Krise selbst.

Aus diesen Gründen muss eine Strategie verfolgt werden, die den Schutz der Bevölkerung nicht vernachlässigt, aber die massiven Grundrechtseingriffe und die verheerenden Nebenwirkungen der bisherigen Maßnahmen verhindert. Die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen sollen eine schnellstmögliche Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens ermöglichen, ohne die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu gefährden. Wir wollen dabei die verfassungsmäßigen Bürgerrechte erhalten und den Schaden für unsere Wirtschaft so gering wie möglich halten. Unter Berücksichtigung der von uns aufgeführten Maßnahmen halten wir den schrittweisen Übergang zum Normalleben unter den Leitlinien von Regionalität und Risikoabschätzung aus den oben beschriebenen Gründen also für möglich und geboten.

Maßnahmen einer Normalisierungsstrategie:

1.  Erhöhung der Testkapazitäten

Ein umfangreiches Screening in lokalen Risikoclustern wie Altenheimen und regionalen Bevölkerungszentren, wie dem Ruhrgebiet, muss durchgeführt werden, um Infektionen frühzeitig zu identifizieren und die Übertragungsrate des Coronavirus zu verringern.

Neben der umfangreichen Testung in Risikobereichen sollten die breite Testung von Kontaktpersonen infizierter Personen sowie die Sentinel-Testung (d.h. Testung zum Zweck der Information über die Gesamtlage) zufällig ausgewählter, repräsentativer Personengruppen erfolgen, um die aktuelle Anzahl infektiöser Personen in der Bevölkerung zu beurteilen.

Zusätzlich sollte der Antikörpernachweis verbessert und möglichst rasch allgemein zugänglich gemacht werden. Antikörpernachweise sind wichtig zum Nachweis, dass jemand eine Infektion durchgemacht hat und nun (höchstwahrscheinlich) immun ist. Ein starker Aufwuchs von Antikörpertests bietet die Möglichkeit des Aufbaus eines freiwilligen Immunitätsregisters, um bereits immunen Bürgern die Wiederaufnahme von Reisen oder Hotelaufenthalten schnell zu ermöglichen.

2.  Erhöhung der Produktionskapazitäten medizinischer Ressourcen

Das zentrale Problem ist aktuell die Knappheit der Ressourcen (Masken, Desinfektionsmittel, Schutzbrillen etc.). Der inländische Ausbau der Produktionskapazitäten muss forciert werden, die Bundesregierung muss Koordinierung und Anreize für die Unternehmen bieten, die sich (vorübergehend) auf die Produktion dringend notwendiger Güter konzentrieren. Des Weiteren sollte ein zollfreier Import medizinischer Produkte gewährleistet sein.

3.  Angemessenes Verhalten

Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes Verhalten ersetzt werden. Dazu gehören u.a.:

a) Der besondere Schutz von Risikogruppen (unter Punkt 4 genauer erläutert).

b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.

c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.

d) Das konsequente Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen

e) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

4.  Risikogruppen schützen

Es ist wichtig, bei einer Beendigung des Lockdowns die Risikogruppen zu schützen. Dafür bedarf es einer Reihe von Maßnahmen:

a) Unter Beteiligung verschiedener medizinischer Fachrichtungen sollte zentral koordiniert eine Aufstellung erarbeitet werden, welche Personen bzw. Patienten zu den Risikogruppen zu zählen sind, die mit der Infektion des SARS-CoV-2 besonderer Gefährdung ausgesetzt wären. Diese ist durch das RKI und die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung zu veröffentlichen und allen Arztpraxen auf geeignetem Wege zuzustellen.

b) Darauf basierend ist ein Konzept zu erarbeiten und vorzustellen, nach dem die Hausärzte aufgrund der Patientenakten in ganz Deutschland die sogenannten Risikopatienten feststellen und rechtssicher an die Gesundheitsämter weitergeben dürfen.

c) Die Gesundheitsämter müssen ermächtigt sein, Kontakt mit den dann entsprechend Benannten aufzunehmen und Ihnen eine besondere Fürsorge zum Schutz Ihrer Gesundheit auf freiwilliger Basis anzubieten. Dies kann ein staatlich organisierter Lieferdienst für allein lebende Personen der Risikogruppe sein. Des Weiteren werden Personen der Risikogruppe FFP2-Masken zum Infektionsschutz zur Verfügung gestellt, wenn sie außerhalb der eigenen Wohnung in Kontakt mit anderen Menschen kommen.

d) Die lokalen Gesundheitsämter werden ermächtigt, flexibel auf die Lage zu reagieren und Lockerungen sowie Verschärfungen der Corona-Maßnahmen auf Basis lokaler Risikoabschätzung vorzunehmen.

5.  Bundeseinheitliche Handlungsrichtlinien für Seniorenheime etc. erarbeiten

Unter Beteiligung von Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) und Robert-Koch-Institut (RKI) sind bundeseinheitliche, verbindliche Handlungsrichtlinien für Seniorenheime, vergleichbare Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationskliniken und mobile Pflegedienste zu erarbeiten, um damit den Schutz von Risikopatienten und Mitarbeitern sicherzustellen. Die Grundrechte der Betroffenen sind dabei zu wahren.

6.  Strikte Grenzkontrollen

Voraussetzung für die Aufhebung von Einreisesperren sind stark ausgebaute Schnelltestkapazitäten. Einreisesperren müssen also aufrecht erhalten bleiben, bis verpflichtende Schnelltests bei der Einreise durchgeführt werden können.

Flankierend hierzu ist das Vorhalten von Isolationskapazitäten direkt vor Ort an Häfen, Flughäfen, Bahnhöfen und Grenzübergängen zu ermöglichen, um Infektionsketten aus dem Ausland so früh wie möglich zu unterbrechen

Die Einreise von Asylbewerbern und die Einreise aufgrund des mit dem UNHCR und der EU vereinbarten Resettlement und NesT-Programm ist gänzlich zu unterbinden. Es kann nicht sein, dass Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten massiven Reisebeschränkungen unterliegen, nicht aber sogenannte Asylbewerber, die illegal aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen.

7.  Priorisierung bei Impfungen

Nach Entwicklung eines Impfstoffes soll von Beginn an eine Priorisierung für Mitarbeiter im Gesundheitssystem und für Personen der Risikogruppe vorgenommen werden. Die Impfungen finden selbstverständlich nur auf freiwilliger Basis statt.

8. Wiederaufnahme wirtschaftlicher Aktivitäten/Wiedereröffnung der Geschäfte

Die aktuellen Bestimmungen über zu öffnende und zu schließende Geschäfte folgen keiner Logik des Infektionsschutzes. So ist eine Virenübertragung im Möbelhaus nicht wahrscheinlicher als in einem Baumarkt; dennoch dürfen in den meisten Bundesländern Letztere öffnen, aber Erstere nicht. Die Schließungsverfügungen treffen insbesondere kleine Geschäfte, die um ihre Existenz ringen.

Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, produzierendes Gewerbe, Bildungsanbieter und religiöse Einrichtungen müssen generell wiedereröffnet werden können, unter der Voraussetzung von Einlassbeschränkungen auf der Basis der Fläche oder des Rauminhalts und klarer Hygiene- und Desinfektionsrichtlinien sowie Abstandsregelungen.

9. Christliches Osterfest

Den christlichen Gemeinden ist unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Schutzmaßnahmen zu ermöglichen, das Osterfest 2020 in den Kirchen zu feiern.

10. Durchsetzung und mindestens wöchentliche Überprüfung der Maßnahmen

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung zu einer regelmäßigen wöchentlichen Überprüfung aller Maßnahmen auf. Der Bundestag ist dabei in angemessener Weise zu beteiligen. Auf eine disziplinierte Umsetzung der jeweils erforderlichen Maßnahmen in allen Bevölkerungsgruppen ist zu dringen, um ihre möglichst rasche Aufhebung zu erleichtern.

Die AfD-Fraktion ist nach derzeitigem Kenntnisstand davon überzeugt, dass unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Maßnahmen und unter der Bedingung des Fremd- und Eigenschutzes durch Masken, Abstandsregeln etc. eine schrittweise Normalisierung, wie unter Punkt 8 beschrieben, ab dem 14. April möglich ist.

Eine Normalisierungsstrategie ist nicht zwingend mit einer allgemeinen Lockerung gleichzusetzen, sondern muss, wie oben beschrieben, gesundheitspolitisch gerahmt sein.

Als freiheitliche Fraktion möchten wir im Einklang mit den Gesundheitsinteressen der Menschen nach der Prämisse handeln:

So viel Freiheit wie möglich, nicht mehr Einschränkungen als nötig!

Die weitere schrittweise Normalisierung, wie beispielsweise das Ende der Einschränkungen der Grundrechte der Allgemeinheit, ist unmittelbar nach Umsetzung der oben geforderten Maßnahmen der Normalisierungsstrategie zu vollziehen.

Um danach stufenweise weitere Lockerungen vorzunehmen, müssen durch die Bundesregierung folgende Bedingungen erfüllt sein:

Die Testung auf Infektiosität (RT-PCR) ist zentral für die Verhinderung der Virusausbreitung. Zusätzlich muss schnellstmöglich Klarheit darüber geschaffen werden, wie hoch die wirkliche Zahl derer ist, die die Infektion – mit oder ohne Symptome – durchgemacht haben (Antikörpernachweis). Die aktuell vorhandenen Testkapazitäten sind nicht ausreichend.

Wir fordern die Bundesregierung auf, schnellstmöglich die Testkapazitäten auszuweiten, so dass grundsätzlich alle Beschäftigten in den systemrelevanten Berufen zeitnah getestet werden können.

Danach sollen die Risikogruppen getestet werden. Und anschließend sollen die Testkapazitäten soweit ausgebaut sein, dass die gesamte Bevölkerung zeitnah auf anonymer und freiwilliger Basis getestet werden kann. Die Bürger haben ein Recht auf Information über den eigenen Gesundheitszustand. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind ausreichende Teststationen bereitzustellen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Frage, ob das Coronavirus todesursächlich war, durch konsequente Obduktionen auf wissenschaftlicher Grundlage festzustellen.

Durch den weitreichenden Einsatz von Mund-Nasenschutz-Masken kann die Verbreitung des Erregers wahrscheinlich wirksam eingedämmt werden. Bislang wurde eine Ausstattung der gesamten Bevölkerung nicht erreicht.

Wir fordern die Bundesregierung auf, schnellstmöglich die gegenwärtigen Versorgungsengpässe vollständig zu beheben und für jeden Bürger Mund-Nasenschutz-Masken zur Verfügung zu stellen. Für systemrelevante Berufe (z.B. medizinisches Personal, Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Verkäufer etc.) ist gleichzeitig die Ausstattung mit Schutzkleidung zu gewährleisten.

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge