Pressemitteilung

Porträt Arbeitskreis Gesundheit

Der Arbeitskreis Gesundheit – bereits vor der Covid19-Pandemie galt der Themenbereich als ausgesprochen arbeitsintensiv. So wurden 2019 über vierzig Sitzungen des Ausschusses für Gesundheit einschließlich Anhörungen, Fachgesprächen, Podiumsdiskussionen und Interviews durchgeführt. Im Pandemiejahr 2020 stieg ihre Zahl sogar auf 50 Sitzungen.

Fünf ordentliche und fünf stellvertretende Mitglieder bewältigen diese Arbeitslast und vertreten die gesundheitspolitischen Ziele der AfD-Bundestagsfraktion. Unter der Leitung von Detlev Spangenberg, der zugleich Obmann im Gesundheitsausschuss ist, und seinem Stellvertreter Robby Schlund, hat sich eine hochqualifizierte Truppe von Abgeordneten, Referenten und Mitarbeitern zusammengefunden, die aus Medizinern, Volljuristen, Ökonomen und Gesundheitsfachleuten besteht.

Es geht nicht nur um Corona: Alle Bereiche des Gesundheitswesens, wie die Krankenhaus-Finanzierung, die medizinische Versorgung von Stadt und Land, die Abrechnungsmodalitäten der Diagnosis Related Groups (DRG), die Herausforderungen im Pflegebereich und so weiter beschäftigen den Arbeitskreis. Dazu kommen aktuelle Themen wie Organspende, Gesundheits-Fonds, Hebammenmangel, Blutspende-Risikogruppen, Heilpraktikerbestimmung und vieles mehr.

Für die AfD-Fraktion hat der Arbeitskreis frühzeitig Lösungsvorschläge zur Bewältigung der Covid19-Pandemie entwickelt. So konnte diese vor allen anderen Fraktionen wichtige erste Maßnahmen ins Plenum einbringen, beispielsweise den 6-Punkte-Plan vom 13. Februar 2020 mit weitsichtigen Forderungen, wie dem Schutz von gefährdeten Personen, der Forschung nach einem Impfstoff, Einreise-Kontrollen aus Risiko-Ländern und allgemeinen Regeln zur Infektionsvermeidung.

Leider werden diese Forderungen erst jetzt von den übrigen Fraktionen als ihr eigenes Credo erkannt. Wertvolle Zeit ist so verloren gegangen, die sehr viel Schaden von unserem Land hätte abhalten können. Es ist zu hoffen, dass unsere Anträge vom 06.05.2020 (Drs. 19/18999) und vom 17.09.2020 (Drs. 19/22551), mit denen wir seit Mai die Einschränkung der Verordnungsermächtigung des Bundesministers für Gesundheit und die aufhebende Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlangen, nicht ähnlich lange verzögert werden.

Wir kritisieren die eindimensionale Beratung der Bundesregierung und forderten mit unserem Antrag vom 16.09.2020 (Drs. 19/22547) multidisziplinären und fachlich ausgewogenen Sachverstand durch die Einrichtung einer parlamentarisch bestätigten Epidemiekommission zur Erarbeitung klarer wissenschaftlich fundierter Kriterien bezüglich der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und deren Aufhebung sowie Standards für sowohl wirkungsvolle als auch verhältnismäßige Eindämmungsmaßnahmen.

Wir dulden keine Einschränkungen der Bürgerrechte über Umwege einer scheinbaren notwendigen Kontrolle der Bürger durch gesundheitspolitische Maßnahmen. Der Arbeitskreis verteidigt eindeutig und unmissverständlich die Grundrechte der Bürger und lehnt eine Impfpflicht sowie Haftstrafen für Quarantäneverweigerer ab.

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge