Berlin 25. Juni 2019.  Am Montag, 24.06.2019, fand vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend Änderungen zum Staatsangehörigkeitsrecht statt. Am darauffolgenden Dienstag befasste sich der mitberatende Rechtsausschuss mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf und auch mit den inzwischen von den Regierungsfraktionen eingebrachten Änderungsvorschlägen. Nach einer kontrovers geführten Diskussion beschloss der Ausschuss mit großer Mehrheit eine Annahmeempfehlung.

Der AfD – Bundestagsabgeordnete Tobias Matthias PETERKA fasst seine Eindrücke aus der heutigen Ausschusssitzung wie folgt zusammen:

„Es ist schon erstaunlich, wie sinkende Umfragewerte und Wahlergebnisse bei den Regierungsparteien für ein Umdenken sorgen können. Forderungen und Argumentationslinien der Alternative für Deutschland zu einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wurden solange als „nicht diskussionsfähig“ herabgestuft, solange die Regierungskoalition aus einer Position der unantastbaren Überlegenheit heraus agieren konnte. Nun, da es nach den aktuellen Umfragen noch nicht einmal mehr für eine „große“ Koalition reichen würde, sind Argumentationslinien der AfD plötzlich nicht mehr tabu – und sie sollen dann als der Weisheit letzter Schluss der Bevölkerung verkauft werden.

Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts betreffend wurden mittlerweile Schritte in die richtige Richtung unternommen. Dazu gehört beispielsweise die explizite Benennung der Mehr- und Vielehe als nicht mit einer Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse vereinbar, oder auch die Verdoppelung der Frist für eine evtl. Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung auf 10 Jahre. Die AfD wirkt: Für eine Einbürgerung ist nunmehr erforderlich, dass „die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleistet“ ist.

Jetzt schon davon zu sprechen, dass der Gesetzentwurf die „Handschrift der AfD“ trägt, wäre sicherlich übertrieben – aber, wie erwähnt, es sind Schritte in die richtige Richtung. Der jetzige Stand des Gesetzgebungsverfahrens kann aber nur ein Zwischenergebnis sein. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag wird weiter daran arbeiten, dass das Staatsangehörigkeitsrecht im Sinne und zum Nutzen des Souveräns gestaltet wird – und das ist und bleibt das deutsche Volk“!

Das Gesetzgebungsverfahren wird fortgesetzt.