Pressemitteilung

Oehme: Internationales Biowaffenübereinkommen endlich mit einem umfassenden Kontrollmechanismus ausstatten

Berlin, 30. September 2020. Am Freitag, dem 18. September 2020, wurde bekannt, dass durch ein Labor in der nord-chinesischen Stadt Lanzhou 3.245 Menschen mit Brucellose infiziert wurden. Der Ausbruch sei auf die Verwendung von abgelaufenem Desinfektionsmittel bei der Impfstoffherstellung gegen das Bakterium zurückzuführen. Der eigentliche Beginn liege bereits ein Jahr zurück.

Brucellose ist derzeit nicht von Mensch zu Mensch übertragbar. Jedoch zeigt dieser Ausbruch, wie auch der noch immer nicht vollständig geklärte Ursprung des Sars-Cov2-Virus, dass das internationale Übereinkommen zur Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen – Biowaffenübereinkommen (BWÜ) – erweitert und angepasst werden muss. Die AfD-Fraktion stellt daher den Antrag „Verifikationsregime des Biowaffenübereinkommens vorantreiben“ (Bundestagsdrucksache 19/22820). Der AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Oehme äußert hierzu:

„Wir müssen bei biologischen- und Toxinwaffen denselben hohen Standard anlegen, der bereits für das Chemiewaffenübereinkommen der Vereinten Nationen (CWC) und den Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa der OSZE existiert.

Vor allem die Definition der ‚Kapazität‘ eines Landes zur Entwicklung, Herstellung und Lagerung muss präzisiert werden. Auch müssen schwammige Begriffe wie ‚prophylaktische‘ und ‚friedvolle Zwecke‘ klar bezeichnet und voneinander abgegrenzt werden.

Nicht zuletzt ist es wichtig, dass der ungehinderte Zugang für unangekündigte Kontrollen sowohl ziviler als auch militärischer Hochsicherheitslabore gegeben ist und bei Verstößen wirkliche Konsequenzen und nicht nur verbale Verurteilungen erfolgen. Die bloßen ‚Vertrauensbildenden Maßnahmen‘ haben nicht zum Erfolg geführt und die Transparenz lässt bei vielen Staaten zu wünschen übrig.

Vor allem in Zeiten der globalen Vernetzung und der damit verbundenen rasanten Ausbreitungsmöglichkeit für Viren und Bakterien ist die Erweiterung des Biowaffenübereinkommens um ein Verifikationsregime unabdingbar. Nur so können wir zukünftig einem begründeten Verdacht nachgehen, Verstöße ahnden und auch falsche Anschuldigungen widerlegen.“

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