Pressemitteilung

Mrosek: Nach Havarie des Containerschiffes „MSC ZOE“ – Küstenschutz verbessern!

Berlin, 30. Januar 2019. Auf Initiative des AfD-Bundestagsabgeordneten Andreas Mrosek hat die AfD-Bundestagsfraktion einen Antrag zur Änderung der Anlaufbedingungsverordnung für das deutsche Küstenmeer eingebracht. Ziel ist der bessere Schutz der Küsten und der Meeresfauna.

Der Bundestagsabgeordnete Andreas Mrosek (Dessau-Wittenberg), Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages und Dipl.-Ing. für Schiffsführung, fordert, die Verordnung über das Anlaufen der inneren Gewässer der Bundesrepublik Deutschland aus Seegebieten seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres und das Auslaufen (Anlaufbedingungsverordnung – AnlBV) umgehend zu verschärfen. Zukünftig sollen alle Handelsschiffe mit einem Tiefgang von über 10 Metern den Tiefwasserweg benutzen.

In der Nacht vom 1. auf den 2. Januar 2019 hat das Containerschiff „MSC ZOE“ das küstennahe Verkehrstrennungsgebiet (VTG) „Terschelling-German Bight“ befahren. Dabei hat das Schiff zweimal Container verloren, zum ersten Mal gegen 23 Uhr vor der Küste von Ameland und das zweite Mal gegen 01:30 Uhr auf Höhe von Borkum. Es herrschte zwar stürmisches, aber kein ungewöhnliches Wetter für diese Jahreszeit. Die „MSC ZOE“ ist eines der weltweit größten Schiffe mit 400m Länge, 59m Breite und hatte einen Tiefgang von 12,7m.

In der AnlBV ist bereits vorgeschrieben, dass Tankschiffe mit gefährlicher Ladung das küstennahe VTG nicht befahren dürfen. Diese Schiffe müssen den Tiefwasserweg „German Bight-Western Aproach“ benutzen. Seit Jahrzehnten wird immer mehr Gefahrgut auch in Containern transportiert und viele Containerschiffe haben bereits mehr Gefahrgut an Bord als mittelgroße Tanker.

Hierzu führt Andreas Mrosek aus:

„Die Benutzung des küstennahen VTG verkürzt die Fahrtzeit zu den deutschen Häfen um rund zwei Stunden und spart den Reedern natürlich Geld. Diese Einsparung wird mit einem unkalkulierbaren Risiko für die Küsten, die Meeresfauna und die vom Tourismus abhängigen Seebäder auf den Ostfriesischen Inseln erkauft. Daher muss der maximale Tiefgang für Schiffe, die das küstennahe VTG befahren wollen schnellstens auf 10 Meter begrenzt werden. Diese Regelung dient zudem auch der Sicherheit der Schiffsbesatzungen. Wenn die Bundesregierung nicht handelt, ist die nächste Havarie nur eine Frage der Zeit.“

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