Pressemitteilung

Maier: Regelungen im Mietrecht unausgewogen

Berlin, 25. März 2020. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag trägt den Gesetzentwurf der Regierungskoalitionen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht grundsätzlich mit.

Trotz einiger Bedenken, die im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie im Plenum in Form zahlreicher Änderungs- und Entschließungsanträge der AfD-Fraktion deutlich gemacht werden, wird die Fraktion damit ihrer Verantwortung für Deutschland gerecht. Noch ist schließlich nicht absehbar, wie sehr die Pandemie sich auf unsere Gesellschaft auswirken wird. Für den AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, Obmann im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, war die Reaktion der übrigen Fraktionen auf die konstruktiven Vorschläge der AfD-Fraktion eine herbe Enttäuschung:

„Unsere konstruktiven Anträge im Mietrecht und zur Verbesserung der Situation kleiner und mittlerer Unternehmer wurden ohne inhaltliche Diskussion abgelehnt, obwohl die Vertreter der anderen Fraktionen teilweise ähnliche Ausführungen dazu gemacht haben. Dass selbst in Zeiten wie diesen an der unvernünftigen Blockadehaltung festhalten wird, war für mich heute ein Schlag ins Gesicht. Dabei wäre der Entwurf der Regierungsfraktionen an vielen Stellen nachbesserungswürdig gewesen. Ein kleiner Vermieter beispielsweise, der die Miete für seine Altersversorgung braucht, wird unter Billigung der Regierung mit ausbleibenden Zahlungen rechnen müssen, ohne dass der Mieter ihm dies begründen muss. Erst in einem Gerichtsverfahren, was absehbar erst in vielen Monaten oder Jahren stattfinden wird, muss er den Zusammenhang des Zahlungsausfalls mit der Pandemie glaubhaft machen. Nicht nur hier hätten unsere Anträge Abhilfe geschaffen.

Da die rechtlichen Auswirkungen der jetzt beschlossenen Änderungen vielfach noch gar nicht absehbar sind, wird das Thema die Ausschussarbeit noch lange bestimmen. Die AfD-Fraktion wird diese gewohnt kritisch begleiten.“

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