Pressemitteilung

Keuter: Deutlicher Anstieg des Zuzugs von Bulgaren und Rumänen seit der Herstellung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit

Berlin, 24. Mai 2018. Stefan Keuter wollte mit einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung u.a. wissen, wie sich die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit seit dem 01.01.2014 für Rumänen und Bulgaren auf deren Zuzug nach Deutschland ausgewirkt hat.

Waren es im Jahr 2013 noch rund 43.000 Bulgaren und rund 96.000 Rumänen, die nach Deutschland eingereist sind, kommen seit dem Jahr 2014 durchschnittlich 59.000 Bulgaren und 149.000 Rumänen pro Jahr.

Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass derzeit rund 132.000 Kinder rumänischer Staatsangehörigkeit kindergeldberechtigt sind, wovon allerdings 17.522 Kinder ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.

Darüber hinaus wollte Keuter wissen, ob die Bundesregierung eine Kappung des (Differenz-) Kindergeldes für EU-Ausländer und Deutsche, deren Kinder im EU-Ausland wohnen, nach dem Vorbild der Kappung der entsprechenden Kinderfreibeträge nach § 32 VI 4 des Einkommensteuergesetzes („Für ein nicht nach § 1 I oder II unbeschränkt einkommensteuerpflichtiges Kind können die Beträge nach den Sätzen 1bis 3 nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen seines Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind“) plant.

„Die Bundesregierung gibt zu dieser Frage keine vernünftige Antwort“, so Keuter. „Sie verweist hier lediglich auf die allgemeinen Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments, in die sie Vorschriften zum Kindergeld für EU-Ausländer hineininterpretiert, die es dort nicht gibt. Folglich gibt es keine EU-Vorschrift, die es verbietet, die allgemein anerkannte deutsche Kappungsregelung für Kindergeldfreibeträge auf deutsches Kindergeld zu übertragen.“

Keuter wird sich weiter für eine Kappung des (Differenz-) Kindergeldes für EU-Ausländer stark machen.

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