Pressemitteilung

Jacobi: Wehrhafte Demokratie – in Thüringen und hoffentlich überall

Berlin, 15. Juli 2020. Wahlrecht: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat heute auf Antrag der AfD entschieden, dass das dortige „Paritäts-“Gesetz nichtig ist.

Das mit den Stimmen von Grünen, Linken und SPD im Landtag beschlossene Wahlgesetz schreibt vor, dass bei der Aufstellung von Parlamentskandidaten nach dem Geschlecht diskriminiert werden muss. Derartige Quotenregelungen gibt es in diesen Parteien bereits seit längerem; auch die CDU will eine solche einführen.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi ist erleichtert:

„Die feministischen Parteien haben gezeigt, dass sie dort, wo sie die Gelegenheit erhalten, die von ihnen lange angekündigte Abschaffung freier Wahlen auch in die Tat umsetzen. Die Verfassungsschutzbehörden verschließen vor diesen offen verfassungsfeindlichen Aktivitäten in den Parlamenten fest beide Augen. Auch die vormals bürgerlichen Parteien versagen in diesem Kampf um die Demokratie auf ganzer Linie. In Thüringen bedurfte es der Klage der AfD, um den Anschlag auf die Verfassung abzuwehren; währenddessen will die CDU selbst Quotenregelungen in ihrer Satzung festschreiben. In den Parlamenten stehen allein die AfD-Fraktionen dafür ein, Menschenwürde und Demokratie vor den Angriffen der feministischen Ideologie zu bewahren. Das ist unser Auftrag, und den werden wir weiter erfüllen.“

Die AfD-Fraktion im Bundestag hat bereits im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Wiederherstellung der Gleichberechtigung im Wahlrecht vorgelegt.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw08-de-wahlrecht-593508

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