Pressemitteilung

Jacobi: Keine Einschränkung von Grundrechten zum Schutz von „EU-Symbolen“!

Berlin, 15. Mai 2020. Am Donnerstag zu später Stunde hat der Bundestag den vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zum „strafrechtlichen Schutz der EU“, der von den Regierungsfraktionen noch um weitere Regelungen erweitert worden war, mit den Stimmen der Regierungsmehrheit verabschiedet und damit die „Verunglimpfung“ der EU-Fahne zur Straftat erklärt.

Neben dieser Gleichsetzung von EU-Symbolen mit denen des deutschen Staates wurde auch eine allgemeine Strafbarkeit von „Flaggenschändungen“ eingeführt. Einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion hatte der Bundestag zuvor mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt.

Für die Fraktion der AfD äußerte sich der Abgeordnete Fabian Jacobi:

„Der Gesetzentwurf zu einem neuen § 90c StGB ist durch die Behandlung im Rechtsausschuss leider nicht besser geworden. Die EU mit der deutschen Republik und unserer Verfassung auf eine Stufe zu stellen, ist eine politische Ideologie, welche die Parlamentsmehrheit nicht mittels Strafandrohungen den Menschen aufdrängen darf.

Die im Ausschuss hinzugefügte Ausweitung des § 104 StGB zur ‚Flaggenschändung‘ hat zwar eine richtige Zielsetzung, nämlich insbesondere antisemitische Demonstrationen unterbinden zu können, ist aber fachlich misslungen. Das zu schützende Rechtsgut ist hier nicht das Ansehen auswärtiger Staaten, sondern der innere Friede in Deutschland. Zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Strafnorm hätte dies aus unserer Sicht bei der Umsetzung berücksichtigt werden müssen.“

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