Pressemitteilung

Hess: Keine Kriminalisierung gesetzestreuer Legalwaffenbesitzer

Berlin, 18. Oktober 2019. Gestern Nacht wurde im Deutschen Bundestag das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz debattiert. Martin Hess, stellvertretender Vorsitzender der Arbeitskreises Innenpolitik der AfD-Bundestagsfraktion und Polizeihauptkommissar a.D. mit 27 Jahren Diensterfahrung, der seine Fraktion in der Debatte vertrat, erklärt hierzu:

„Eine Verschärfung des Waffenrechts hindert Terroristen und Extremisten nicht an Attacken mit illegalen Schusswaffen, sondern trifft nur Legalwaffenbesitzer. Die Bundesregierung will abermals die Wiederholungsprüfung des waffenrechtlichen Bedürfnisses verschärfen. So begründet sie einen Generalverdacht gegen drei Millionen Sportschützen. Sie hat die EU-Feuerwaffenrichtlinie restriktiver als nötig umgesetzt, ohne besitzerfreundliche Bestimmungen für Magazine oder Ausnahmeregelungen für international anerkannte Sportdisziplinen zu schaffen. Anstatt gesetzestreue Bürger zu gängeln und zu kriminalisieren, sollte die Bundesregierung endlich Terrorismus und Extremismus effektiv bekämpfen!“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge