Pressemitteilung

Glaser: Verfassungswidrige Grundsteuerreform? – FDP und GRÜNE machen den Weg frei

Berlin, 17. Oktober 2019. In der Finanzausschuss-Sitzung des Bundestages am 16.10.2019 bestätigte sich, dass FDP und Grüne ihren früheren Widerstand gegen die von Finanzminister Scholz (SPD) geplante Reform der Grundsteuer aufgeben.

Dazu erklärt Albrecht Glaser, AfD-Bundestagsabgeordneter und Obmann der AfD im Finanzausschuss:

„Anstatt diese völlig veraltete und systematisch zweifelhafte Steuer auslaufen zu lassen, wird diese ungerechte Belastung aller Bürger verschärft. Da das von Bundesfinanzminister Scholz vorgelegte Konzept einer ertragsunabhängigen Wohnungsbesteuerung selbst einigen Bundesländern unheimlich war, wurde eine Länderöffnungsklausel geschaffen, die den Bundesländern eine eigene Gesetzgebungshoheit einräumt. Nach dem Bundesvorschlag müssen 35 Millionen Wohneinheiten periodisch durch Tausende von Beamten bewertet werden.

FDP und Grüne ermöglichen es der Regierungskoalition, eine Steuer fortzuführen, deren Belastungsgrund aus dem Reformgesetz nicht erkennbar ist. Der in der Begründung genannte ‚Sollertrag‘ von Grund und Boden ist eine Fiktion! Miet- und Pachterträge werden bereits mit Einkommensteuer belegt. Und zweimal auf denselben Steuergegenstand zuzugreifen, kann nicht verfassungsmäßig sein.

Der Versuch einer Wiederbelebung dieser antiquierten und nicht mehr gerechtfertigten Steuer wird das Verfassungsgericht mit Sicherheit beschäftigen.“

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