Pressemitteilung

Gauland: Bundestags-Gutachten bestätigt: Haldenwang hat rechtswidrig gehandelt

Berlin, 21. Februar 2019. Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, hat den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages dazu befragt, ob es für die Bezeichnung Prüffall für eine Partei, die sich in der Prüfphase durch das Bundesamt für Verfassungsschutz befindet, eine gesetzliche Grundlage gibt. Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, Alexander Gauland, erklärt dazu:

„Aus dem Gutachten geht eindeutig hervor, dass Haldenwang keine gesetzliche Ermächtigung für die öffentliche Bezeichnung der AfD als Prüffall hat.

Er hat folglich seine Neutralitätspflicht verletzt und tief in die Chancengleichheit der Parteien eingegriffen.

Mit diesem Verhalten hat er das Bundesamt für Verfassungsschutz für die eigenen politischen Ziele und die seiner Vorgesetzten auf plumpe Art und Weise instrumentalisiert und dem ohnehin kaum noch vorhandenen Vertrauen in die Politik schwer geschadet.

Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist eine Ohrfeige für Haldenwang. Klage gegen dieses verfassungswidrige Verhalten ist bereits von uns eingereicht.“

 

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