Pressemitteilung

Ehrhorn: Frauenquoten sind schädlich für die Wirtschaft und mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringen

Berlin, 17. September 2020. Um die deutsche Wirtschaft von unnötigen Belastungen zu befreien und dem Grundgesetz Rechnung zu tragen, bringt die AfD-Fraktion in dieser Woche ihren Antrag auf Änderung des Aktiengesetzes ein, mit dem die dortigen Quotenregelungen für Aufsichtsräte und Vorstände ersatzlos gestrichen werden sollen.

Zur Begründung erläutert der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Ehrhorn:

„Seit Jahren ist festzustellen, dass unsere Wirtschaftsbetriebe immer stärker durch völlig fachfremde Regelungen, die zumeist dem sozialistischen Geist entsprechen, belastet werden. Das spricht der Ankündigung der Bundesregierung, Bürokratie abbauen zu wollen, absolut Hohn. Ein besonders krasses Beispiel sind die Frauenquoten für Aktiengesellschaften. Jede vernünftige Politik kann allein darauf setzen, dass sowohl das operative Geschäft als auch die Aufsicht in unseren Firmen von Menschen versehen werden, die ihr Handwerk beherrschen. Auf das Geschlecht kommt es dabei überhaupt nicht an. Es steht für uns völlig außer Frage, dass gut qualifizierte Frauen, die die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen, an diesen Stellen genauso gut tätig sein können wie Männer. Es gibt auch für eine auf marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten fußende Gesellschaft keinen vernünftigen Grund, Frauen daran zu hindern. In solche Funktionen allerdings Menschen allein aufgrund ihres Geschlechts bringen zu wollen, diskriminiert Frauen und Männer gleichermaßen, ist hochgradig schädlich für unsere Wirtschaft und im Übrigen mit unserer Verfassung nicht in Einklang zu bringen.“

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