Pressemitteilung

Der Bürger fragt – Roman Reusch antwortet!

Seit einem Jahr werden unsere grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte durch eine Vielzahl von Verordnungen faktisch außer Kraft gesetzt. Viele Bürger fragen sich jetzt: Wie kann es möglich sein, dass Grundrechte auf einmal nur noch unter Vorbehalt gelten. Was unternimmt die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, um diesen Zustand zu beenden? Der AfD-Sprecher für Recht und Verbraucherschutz, Roman Reusch, antwortet dazu:

„Wir erleben eine in der Krankheitsbekämpfung bislang beispiellose Umkehrung der Maßnahmenpolitik durch die Herrschenden. Wurden früher Kranke behandelt, abgesondert und wenn nötig unter Quarantäne gestellt, treffen die Corona-Verordnungen pauschal alle Bürger, ohne dass eine Erkrankung im Einzelfall nachgewiesen ist. Diese Inanspruchnahme größtenteils gesunder Menschen bei gleichzeitig angeordnetem Stillstand der Wirtschaft hat die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag von Anfang an als unverhältnismäßig angesehen.

Die Wiederherstellung eines grundrechtskonformen Zustands wurde und wird von der Fraktion mit vielen Initiativen und rechtlichen Schritten versucht. Denn nicht die Zurücknahme oder Lockerung der Corona-Maßnahmen bedarf der Rechtfertigung, sondern deren Aufrechterhaltung trotz unauffälliger Sterbezahlen und einer zunehmend am sogenannten ‚Lockdown‘ leidenden Bevölkerung. Wir werden uns weiter mit aller Kraft für die Freiheit der Bürger einsetzen.“

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