Pressemitteilung

Curio: Seehofer muss Haldenwang sofort von seinen Amtspflichten entbinden

Berlin, 5. März 2021. Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Einordnung, Beobachtung oder Behandlung der AfD als „Verdachtsfall“ zu untersagen, erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag Gottfried Curio:

„Das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, die AfD gegenwärtig als Verdachtsfall einzustufen und entsprechend zu beobachten, zeigt, dass die Verletzung der objektiven Normen unter dem BfV-Präsidenten Haldenwang anlässlich seiner unrühmlichen rechtswidrigen ‚Prüffall-Pressekonferenz‘ kein Einzelfall war. Das Gericht spricht in einer Pressemitteilung angesichts des nicht eingehaltenen Stillhaltezusagens nun gar von einer ‚zerstörten Vertrauensgrundlage‘ gegenüber dem Verfassungsschutz. Alles das zeigt: der Innenminister muss ihn nun sofort von seinen Amtspflichten entbinden.

Haldenwangs wiederholtes Verhalten lässt erkennen, dass er nicht mit der nötigen Objektivität einer allein den verfassungsgemäßen Aufgaben seiner Behördenleitung verpflichteten Arbeitsweise handelt; damit ist er in einem Amt mit einem so sensiblen Aufgabenbereich nicht mehr tragbar.“

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