Pressemitteilung

Brandner: Forderung nach Deutschkenntnissen bei ausländischen Geistlichen ist nicht ausreichend!

Berlin, 5. März 2019. Die Bundesregierung will Medienberichten zufolge die Einreisevoraussetzungen für ausländische Geistliche dahingehend ändern, dass diese in Zukunft Deutschkenntnisse nachweisen müssten. Die Debatte um die Ausgestaltung und dabei insbesondere die Frage nach dem Sprachniveau, das erreicht werden müsse, sei jedoch noch nicht abgeschlossen. 

Stephan Brandner, AfD-Bundestagsabgeordneter und Initiator des Gesetzentwurfes zu „Deutsch ins Grundgesetz“, kritisiert die Halbherzigkeit, mit der die Bundesregierung vorgeht:

„Die alleinige Kenntnis der deutschen Sprache reicht bei weitem nicht aus. Vielmehr muss sichergestellt werden, dass die Predigten nicht genutzt werden, um Hassbotschaften in Fremdsprachen zu versenden. Unsere Forderung nach der Festschreibung der deutschen Sprache im Grundgesetz, die von allen Altparteien, teils unter Gelächter, ablehnend bewertet wurde, bildet für mich die Grundlage für alle Maßnahmen, die einfachgesetzlich zum Schutz der deutschen Sprache unternommen werden müssen. Eine Deutschpflicht, etwa für Imame, gehört meines Erachtens zwingend dazu.“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge