Pressemitteilung

Alice Weidel: Weisungsbefugnis der Justizminister gegenüber Staatsanwälten endlich abschaffen

Berlin, 28. Mai 2019. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass deutsche Staatsanwälte keine EU-Haftbefehle mehr ausstellen dürfen, da aufgrund der Weisungsbefugnis der Justizminister „keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“ gegeben sei. Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag Alice Weidel:

„Die EuGH-Entscheidung ist eine schallende Ohrfeige für die bornierte Weigerung der etablierten Politik, ein eklatantes Rechtsstaatsdefizit im deutschen Justizsystem zur Kenntnis zu nehmen und abzustellen. Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaften ist ein Anachronismus und ein nicht hinnehmbares Einfallstor für missbräuchliche politische Einflussnahmen auf die Justiz.

In allen westlichen Demokratien sind politisch unabhängige Anklagebehörden Standard. Selbst das zentralistische Frankreich hat das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten längst abgeschafft. Einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Entpolitisierung der Justiz, der diesen überfälligen Schritt auch für Deutschland vollziehen will, haben die übrigen Fraktionen dagegen erst Ende letzten Jahres mit arroganten Pseudo-Argumenten abgelehnt.

Diese Reform muss jetzt endlich umgesetzt werden. Schon vor Jahren hat der damalige Präsident des Deutschen Richterbundes Christoph Frank festgestellt, dass Deutschland wegen der fragwürdigen Weisungsbefugnis der Justizminister gegenüber den Staatsanwaltschaften heute ‚massive Probleme‘ hätte, überhaupt in die EU aufgenommen zu werden. Statt mit erhobenem Zeigefinger Europa zu spalten und besserwisserische Belehrungen an Nachbarländer wie Polen zu verteilen, täte die Bundesregierung gut daran, notwendige Reformen im eigenen Land nicht länger zu verhindern.“

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