Pressemitteilung

Änderung des Bundeswahlgesetzes

Die Änderung des Bundeswahlgesetzes stand im Zentrum des Handelns für den AK AWIG in der letzten Plenarwoche (20. KW, 13-17.05.2019).

Grundlage war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte erklärt, dass Personen, denen zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein gesetzlicher Betreuer bestellt ist, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. Der Grund dafür sei, dass die Betreuungsgerichte nicht danach prüfen, ob die Person die Möglichkeit zur Teilnahme am Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorganen habe.

Der AK AWIG unterstützt diese Argumentation. Dies brachte der Leiter des AK AWIG MdB Thomas Seitz in seiner Rede zum Gesetzesentwurf zum Ausdruck.
Gleichzeitig wies er auf die Gefahren des Missbrauchs hin, die bestehen, wenn Dritte für Demenzkranke die Briefwahlunterlagen ausfüllten. Deshalb unterstützt der AK AWIG die Einführung eines Straftatbestandes, um den Missbrauch einzudämmen.
Darüber hinaus strebt der AK AWIG eine grundsätzliche Lösung an, um Missbrauchsmöglichkeiten einzuschränken.

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