Pressemitteilung

Witt: Zusatz-Warngeräusche (AVAS) für Elektro- und Hybridfahrzeuge nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch als Nachrüstung notwendig

Berlin, 14. Juni 2019. Ab 1. Juli 2019 werden durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments für neue Hybridelektro- und reine E-Autos das sogenannte „Acoustic Vehicle Alerting System“, kurz AVAS verbindlich. Dieser Schritt ist begrüßenswert, geht aber nicht weit genug.

Dazu der Behindertensprecher der AfD-Fraktion, Uwe Witt:

„Es gab bereits 2018 mehr als 50.000 Elektro- und Hybridfahrzeuge auf deutschen Straßen. Diese fahren nahezu geräuschlos und stellen nicht nur für Sehbehinderte und Blinde, sondern auch für Fußgänger und Fahrradfahrer sowie für Kinder und ältere Menschen eine größere Gefahrenquelle dar, als Motor-getriebene Fahrzeuge, die auch bei niedriger Geschwindigkeit deutlich akustisch wahrnehmbar sind.

Auch für diese Fahrzeuge brauchen wir ein an die Verkehrssituation angepasstes, möglichst einheitliches Signal, das von allen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden kann. Wir fordern die Hersteller auf, für alle Altfahrzeuge schnellstmöglich Nachrüstsätze anzubieten.

Die EU-Verordnung Nr. 540/2014 ist lückenhaft, weil sie den Herstellern weitgehende Freiheit bei der Geräuschauswahl lässt. Dies wird zu einer Vielfalt wie bei Klingeltönen unserer Mobiltelefone führen, und keiner weiß dann, was davon ein Warnsignal sein soll. Nur mit einem einheitlichen Warnsignal können sich alle schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmer, egal ob alt oder jung, im Verkehrsraum orientieren.“

Witt unterstützt die Initiative „Elektrisch fahren tut hörbar gut!“ des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und weiterer Verbände ausdrücklich.

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