Pressemitteilung

Spangenberg: Sicherheit für Blutkonserven-Empfänger geht vor

Berlin, 27. Mai 2020. Am 27.05.2020 wurde im Bundestag über die Anträge der Fraktion der FDP „Einfach Leben retten – Blutspendeverbot für homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen abschaffen“ und der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Diskriminierung bei der Blutspende beenden – Transfusionsgesetz ändern“ im Bundestag debattiert.

Detlev Spangenberg, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt dazu:

„Beide eingebrachten Anträge haben einen falschen Ansatz. Es gibt kein Verbot für diese genannten Gruppen, sondern allein eine Einschränkung für ein bestimmtes Sexualverhalten von Personen.

In der ‚Richtlinie Hämotherapie‘, aufgestellt gemäß §§ 12a und 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut heißt es:

‚Zeitlich begrenzt von der Spende zurückzustellen sind Personen deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten, wie HBV, HCV oder HIV, birgt, heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z. B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern, Personen, die Sexualverkehr gegen Geld oder andere Leistungen (z. B. Drogen) anbieten …, Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM), transsexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten.‘

In dem Antrag der Grünen heißt es, es sollen ‚tatsächliche Risiken nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen rational abgewogen werden, anstatt ganze Gruppen pauschal auszuschließen‘. Allerdings nennt man im Antrag keine einzige Quelle, die solche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse darlegt.

Die FDP begründet ihre Forderung mit der sicheren Bereitstellung von Blutkonserven, das kann aber nicht zum Ignorieren der Sicherheit der Patienten führen.

Solange ein Restrisiko besteht, das im Verhalten bestimmter Personen eine Gefahr für Spenderblut bedeutet, geht die Sicherheit der Empfänger vor, nicht eine ideologische Ausrichtung der Antragsteller.“

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