Pressemitteilung

Spangenberg/Schlund: Kein staatlicher Zwang zur Organspende – Ablehnung der doppelten Widerspruchslösung ist zu begrüßen

Berlin, 16. Januar 2020. Auf der Bundestagssitzung am 16.01. wurde zu Gesetzentwürfen zur Neuregelung der Organspende namentlich abgestimmt. Dabei votierten die Abgeordneten mehrheitlich gegen die „doppelte Widerspruchslösung“ und für den konkurrierenden Entwurf zur „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“. Die AfD-Fraktion plädierte für ihren Antrag „Mehr Vertrauen in die Organspende – Vertrauenslösung“ (BT-Drucksache 19/11124) und damit für die Freiheit der Entscheidung zur Organspende, insbesondere gegen den Spahn/Lauterbach-Gesetzentwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz.

Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Aus ethischen und rechtspolitischen Gründen ist die sogenannte ‚Widerspruchslösung‘ der falsche Weg. Schweigen kann nach unserem Rechtsverständnis – bei so weitreichenden Eingriffen in die Rechte eines Bürgers wie bei der Organentnahme/-spende – niemals ein ‘Ja‘  bedeuten. Schweigen gilt in Deutschland als keine Willenserklärung, heißt in unserem Rechtssystem grundsätzlich Nein. Dass die von Spahn und Lauterbach favorisierte ‚doppelte Widerspruchslösung‘ heute klar abgelehnt wurde, ist daher zu begrüßen.

Vertrauen ist das Wichtigste bei diesem hochsensiblen Thema. Grundlage für ein funktionierendes Organspende-System ist das Vertrauen der Menschen in die geltenden Regelungen. Die AfD-Fraktion will eine Lösung, die auf Vertrauen und Aufklärung aufbaut und nicht auf Zwang. Niemand ist an dem Leid der auf ein Organ Wartenden schuld, und es kann daraus auch keine Forderung an fremde Dritte abgeleitet werden, bei allem Verständnis für das Leid. Die Patientenverfügung muss immer Vorrang vor anderen Entscheidungen haben.

Leider wurde der Antrag der AfD-Fraktion nicht mehr zu Abstimmung gestellt, sodass wichtige Elemente des Antrags wie zum Beispiel dass die Organisationsstruktur nicht in privater Hand liegen darf, dass die Patientenverfügung grundsätzlich Vorrang hat und dass die Einwilligung zur Organspende erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt ist nicht mit einfließen in ein neues Gesetz. Ebenfalls fehlt der wichtige Punkt der Aufklärung der Spender über die Grundzüge des Transplantationsgesetzes.“

Dr. Robby Schlund, Mitglied im Gesundheitsausschuss:

„Die Freiheit der bewussten Entscheidung des Einzelnen ist ein hohes Gut in Deutschland, das es immer und immer wieder zu verteidigen gilt. Es muss das Für und Wider, im ganz persönlichen, familiären, gesellschaftlichen und religiösen Kontext gesehen und abgewogen werden. Diese Entscheidung kann und darf von keinem Dritten abgenommen werden, ob nun als Lebendspende oder Organentnahme nach dem Hirntod. Deshalb ist die Widerspruchslösung absolut inakzeptabel und ein Eingriff in die freiheitlichen Grundrechte unserer Bürger dieses Landes. Den Menschen hier wäre die selbstverantwortliche Bestimmung über ihr Leben und ihren Körper nach dem Tod weggenommen und durch Fremdverantwortung des Staates ersetzt worden. Die Menschen haben in der Vergangenheit das Vertrauen in die Organspende verloren. Dieses Vertrauen in die Institutionen der Organspende muss wiederhergestellt werden durch verbesserte, einheitliche Qualitätsstandards an den Entnahmekrankenhäusern und einheitliche QM-Systeme für Transplantationsbeauftragte. Eine erweiterte problemorientierte Entscheidungs- oder Zustimmungslösung, in unserem Antrag auch Vertrauenslösung genannt, gäbe den Menschen die Sicherheit, sich klar selbstverantwortlich, für eine Organspende zu entscheiden.“

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