Pressemitteilung

Spangenberg: Einschränkungen der Grund- und Bürgerrechte sofort beenden

Berlin, 7. Mai 2020. In der verbundenen Debatte am 07.05.2020 wurde in einer ersten Beratung der Gesetzentwurf der Regierungskoalition „Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und der Antrag der AfD-Fraktion hierzu behandelt.

Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag erklärt:

„Am 25. März 2020 wurde im Bundestag über das von der Bundesregierung eingebrachte ‚Erstes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ abgestimmt und dieses beschlossen. Gleichzeitig wurde auch nach dem somit geänderten § 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), im Zusammenhang mit dem Virus SARS-CoV-2, eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt.

Damit wurde dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach dem IfSG eine hohe Anordnungs- und Verfügungsmöglichkeit eingeräumt, und es erhielt Befugnisse zur Einschränkung von zahlreichen Bürgerrechten.

Es fehlen jedoch sowohl in diesem Ersten Gesetz wie auch in der Gesetzesbegründung Definitionen, woran eine derartige Notlage festzustellen ist. Am 17. April hat der Bundesgesundheitsminister auf einer Pressekonferenz erklärt, dass das Wachstum der Neuinfektionen nun linear und der Ausbruch inzwischen beherrschbar sei. Namhafte Virologen erklärten, dass rasche und deutliche Lockerungen der Einschränkungen und eine neue Strategie im Umgang mit dem neuen CORONA-Virus nötig seien und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zur Notwendigkeit nicht besteht. Gegen die Einschränkung der Freiheitsrechte friedlich stattfindende Demonstrationen werden mit massiven Polizeieinsätzen aufgelöst. Kanzlerin Merkel möchte den jetzigen Zustand der Einschränkungen von Bürgerrechten und Sondermaßnahmen am liebsten noch lange beibehalten. Würden die Bundesländer nicht in großen Schritten voran gehen, kämen keine Lockerungen und Erleichterungen für die Bürger zustande.

Nun stellt die Regierungskoalition ein „Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vor, kurz Bevölkerungsschutzgesetz. Darin sind wieder zahlreiche verschiedene Gesetzesänderungen geplant, unter anderem nochmals im Infektionsschutzgesetz.

Schon im ersten Gesetzentwurf ist der Versuch enthalten, dass die Bundesregierung selbst die Feststellung einer epidemischen Lage treffen kann – ohne Bundestag und Bundesrat.

Besonders umstritten ist bekanntermaßen der nunmehr zweifache Versuch, einen Immunitätsnachweis und damit eine gesetzliche Ungleichbehandlung von Immunisierten und Nicht-Immunisierten einzuführen und eine indirekte Nötigung sich impfen zu lassen, um keinen Nachteil zu erfahren.

Das wurde von der einbringenden Koalition zwar zurückgenommen nach erheblichem Widerstand.

Wir beantragen, dass der Deutsche Bundestag feststellt, dass nach § 5 des IfSG, die Voraussetzungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr vorliegen und nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Satz 2 IfSG die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder aufgehoben wird.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, die Einschränkungen der Grund- und Bürgerrechte sofort zu beenden. Eine Grundrechtseinschränkung wird es mit der AfD-Fraktion nicht geben, auch wenn dies immer wieder versucht wird.“

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