Pressemitteilung

Schielke-Ziesing: Minister Heil schafft mehr Probleme, als er löst

Berlin, 4. Februar 2019. In der Bild am Sonntag verkündete der Minister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), Geringverdienern, die nach 35 Arbeitsjahren einen Jahresdurchschnitt unter 0,8 Entgeltpunkten aufweisen, die Rente aufzuwerten.

Die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ulrike Schielke-Ziesing, kritisiert das neue Vorhaben von Minister Heil:

„Der SPD geht es nicht gut. Die Umfragewerte fallen und bei den Europa- und Landtagswahlen in diesem Jahr wird diese Partei ihr blaues Wunder erleben.

Der wackere Minister Heil versucht alles, um den Niedergang seiner vormals so stolzen Partei aufzuhalten und missbraucht dafür wieder einmal die Rentenversicherung – in der Hoffnung, dass wenigstens die jetzt neu Begünstigten dann 2021, wenn die Grundrente voraussichtlich eingeführt wird, die SPD wählen.

Versicherte, die mehr als 35 Jahre gearbeitet und dabei wenig verdient haben, sollen jetzt Anspruch auf eine Grundrente erhalten. Die Beiträge sollen durch die Rentenversicherung automatisch höher bewertet werden, wobei dann diese Höherbewertung aus Steuermitteln zu finanzieren sei. Woher diese Steuermittel genommen werden sollen, verrät Minister Heil nicht.

Mit dem Rentenreformgesetz, das zum Anfang des Jahres in Kraft trat, hat Minister Heil schon sehr viel durcheinander gebracht und bringt die Deutsche Rentenversicherung spätestens Ende 2020 an den Rand der Zahlungsunfähigkeit.

Nun also wieder Geschenke, die nicht ausfinanziert sind und weiter gegen das Äquivalenzprinzip verstoßen, das besagt, dass es für eine Leistung eine entsprechende Gegenleistung gibt.

Es sollen aber nur Diejenigen begünstigt werden, die mehr als 35 Jahre tätig waren, alle anderen nicht. Ebenso wenig die Rentner, die eine EU-Rente beziehen und bei der jüngsten Anpassung der Anrechnungszeiten für die Berechnung der EU-Rente übergangen wurden.

Als AfD fordern wir eine teilweise Anrechnungsfreistellung der Rente bei der Grundsicherung der Rentner. Das heißt, dass im Ergebnis die Rentner mit einer kleinen Rente mehr ausgezahlt bekommen als Diejenigen, die nie gearbeitet haben und im Alter Hartz IV erhalten. Diese Regelung wäre gerecht für alle Rentner, egal, ob sie nun 35 Jahre gearbeitet haben oder weniger. Der Grundfreibetrag bei der Rente beträgt für 2019 rund 764 Euro pro Monat. Also wäre die Friseurin, aus dem Beispiel von Herrn Heil, nach ihrer Aufwertung steuerpflichtig und müsste jährlich eine Steuererklärung einreichen.“

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