Pressemitteilung

Renner: EU plant Einschränkung von Meinungs- und Pressefreiheit

Berlin, 14. Dezember 2018. In der 17. Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien am 12. Dezember 2018 trug Staatsministerin Prof. Monika Grütters (BKM) aus dem Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse der Ratstagung Bildung, Jugend, Kultur und Sport am 26./27. November 2018 unter anderem Pläne gegen die Verbreitung von Desinformation im Internet vor.

Der medienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Renner, sah sich in seiner Auffassung bestätigt, dass die Pläne des Rates zu einem massiven Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit der EU-Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund der kommenden EU-Wahlen führen werden. „Es sind Wortkünstler und -akrobaten am Werk, die, gleich einem ‚Wahrheitsministerium‘ darüber entscheiden sollen, welche Informationen den Bürger erreichen. Hier soll die legitimierte Gerichtsbarkeit ausgehebelt werden“, warnte Renner. Auf seine Frage, was der Unterschied zwischen der „verhältnismäßigen“ und „unverhältnismäßigen Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit“ sei, blieb die Kulturstaatsministerin die Antwort schuldig.

Martin Renner und der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Ehrhorn zeigten sich besorgt über die mangelnde Faktenorientierung und die zunehmend ideologisch motivierte Sichtweise der übrigen Fraktionen. So stimmten die Regierungsfraktionen sowie FDP, Linke und Grüne gegen den Gesetzentwurf der AfD-Bundestagsfraktion zur Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes (BT-Drucksache 19/1697). Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten an dem Gebot der Vielfaltssicherung und Staatsferne auszurichten. Aus diesem Grund wird im AfD-Antrag die Reduzierung der Anzahl der staatsnahen Mitglieder auf maximal ein Drittel in allen Gremien der Deutschen Welle angemahnt. „Der Deutschen Welle steht das Gebot der Staatsferne in vollem Umfang zu. Seit Jahren werden die Auflagen des Verfassungsgerichts missachtet“, betonte Ehrhorn. „Es stellt sich hier die Frage, ob von der einen oder anderen Fraktion die Neutralität überhaupt gewünscht ist.“

Im Rahmen eines Gespräches mit Prof. Dr. Frank Nonnenmacher über die von den Nationalsozialisten als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ bezeichneten Gruppen wandte sich Ehrhorn gegen eine pauschale Einstufung dieser Personengruppen als Opfergruppen und plädierte stattdessen für eine Einzelfallprüfung.

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