Pressemitteilung

Protschka: Reduktion des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel – Vernünftige Lösungen statt reine Verbotspolitik!

Berlin, 15. November 2019. Der Deutsche Bundestag hat heute einen Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt, in dem eine wirksame Reduktion des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln gefordert wird. In der namentlichen Abstimmung votierten die Abgeordneten aller anderen Fraktionen gegen diesen Antrag. Der Agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, äußert sich dazu wie folgt:

„Mittlerweile ist der gesellschaftliche Wunsch nach einem Verbot des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat so groß geworden, dass die Bundesregierung diesen ab 2023 verbieten will. Und das, obwohl chemische Alternativen zu Glyphosat derzeit noch in weiter Ferne liegen.

Die Landwirte werden also auf mechanische Verfahren, wie beispielsweise das Pflügen oder die thermische Unkrautbekämpfung durch Abflämmen, umsteigen müssen. Diese nicht-chemischen Verfahren sind deutlich kostenintensiver, da vor allem mehr Arbeitsstunden und mehr Treibstoff benötigt wird. Die Kosten hätten die Landwirte zu tragen, ohne dass sie höhere Preise erhalten würden. Deshalb haben wir in unserem Antrag gefordert, dass es Anreize für diejenigen Landwirte geben muss, die freiwillig den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel reduzieren und auf nicht-chemische Verfahren umsteigen wollen.

Ich möchte betonen, dass wir in der Landwirtschaft auf Pflanzenschutzmittel angewiesen sind. Die Landwirte sind bestens im Umgang mit diesen geschult. Sie handeln verantwortungsvoll nach dem Grundsatz ‚so wenig wie möglich und so viel wie nötig‘ und bringen Pflanzenschutzmittel nur dann aus, wenn eine gewisse wirtschaftliche Schadschwelle erreicht ist.

Das Abstimmungsverhalten heute hat deutlich gezeigt, wie wenig die anderen Parteien an einer vernünftigen Lösung bei der freiwilligen Reduzierung des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln interessiert sind. Denen scheint es um reine Verbotspolitik zu gehen. Die Kosten darf dann der Landwirt zahlen. Da werden wir nicht mitmachen.“

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