Pressemitteilung

Maier: Der Wohnungseigentümer soll für die Erreichung der Klimaziele bluten

Berlin, 18. September 2020. Am Donnerstag hat der Bundestag das sogenannte „Wohnungseigentums-Modernisierungs-Gesetz“ beschlossen, das weitrechende Folgen für sämtliche, auch bereits bestehende Wohnungseigentumsgemeinschaften enthält.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, Obmann seiner Fraktion im Rechtsausschuss, findet deutliche Worte der Kritik:

„Diese Reform ist gleich mit mehreren Mängeln behaftet: Zum einen kam der Gesetzgeber in Gestalt der Kartellparteien seiner Aufgabe nicht nach, für jedermann verständliche und verbindliche Regelungen zu schaffen. Der Gesetzestext enthält nunmehr, was die Vollmacht des Verwalters betrifft, so unbestimmte Rechtsbegriffe wie ‚Rechtsgeschäfte von untergeordneter Bedeutung‘ oder ‚Rechtsgeschäfte, die nicht zu einer erheblichen Verpflichtung führen‘. Die praktische Handhabung wird auf die Gerichte abgewälzt, die sich, ohnehin überlastet, für diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahme bestimmt bedanken werden.

Zum anderen bringt das Gesetz inhaltlich für die Wohnungseigentümer erhebliche Nachteile mit sich: So soll – um nur die gravierendsten zu nennen – die Vollmacht des Verwalters fast einer Prokura entsprechend ausgeweitet werden, und für bauliche Änderungen soll vom bisherigen Prinzip der Einstimmigkeit abgewichen und eine Mehrheitsentscheidung – mit Kosteninanspruchnahme auch der überstimmten Miteigentümer – ermöglicht werden. Letzteres wird natürlich vor allem diejenigen lebensälteren Eigentümer treffen, die vielleicht nicht so finanzstark aufgestellt sind, sich aber über Jahrzehnte eine eigene Wohnung vom Munde abgespart haben, und die jetzt mittels übermäßiger Belastung aus der WEG herausgemobbt werden können.

Cui bono – wem also nützt das Gesetz? Mir fallen auf der Stelle drei Profiteure ein: Da sind die Verwalter, die jetzt weitgehend unbeschränkt die betreute WEG schuldrechtlich verpflichten können, da ist die Bauindustrie, für welche eine ganze Palette von Sanierungs- und Erneuerungsbauleistungen sich bietet, und da sind die Ideologen, für die das ‚Erreichen der Klimaziele‘ die letztgültige Offenbarung zu sein scheint. Bezahlen wird die Zeche wieder einmal ‚der kleine Mann‘, also der einzelne, in normalen Verhältnissen lebende Wohnungseigentümer. Die Fraktion der AfD hat daher einstimmig diesen schlecht gemachten und zudem durchideologisierten Gesetzentwurf abgelehnt.“

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