Pressemitteilung

Keuter: Geschädigte der Thomas-Cook-Pleite sollten sich an das Verbraucherschutzministerium wenden

Berlin, 1. April 2020. Am 11. Dezember 2019 teilte die Bundesregierung mit, dass Kunden nicht auf den Schäden, die durch die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook entstanden sind, sitzenbleiben sollen und Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, vom Bund ersetzt werden.

Die Insolvenz von Thomas Cook hat bei den Kunden in Deutschland einen Schaden von 287 Millionen Euro verursacht, von denen aber nur – nach vorläufigen Berechnungen –  17,5 Prozent von der Zurich erstattet werden, da die verpflichtende Absicherung der Kunden auf 110 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt ist.

In einer Kleinen Anfrage (Drucksache 19/17689) wollte die AfD-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung unter anderem wissen, auf welchem Weg die Kunden von dem Angebot der Bundesregierung, die durch die Insolvenz entstanden Schäden zu ersetzten, Gebrauch machen können. Als Antwort teilte die Bundesregierung nun mit, dass sie den Betroffenen zeitnah ein kostenfreies onlinebasiertes Verfahren auf einer Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Anmeldung und Abwicklung der Ausgleichszahlungen bereitstellen werde.

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter mit:

„Die geschädigten Kunden des Reiseveranstalters Thomas Cook sollten sich nicht länger von der Bundesregierung hinhalten lassen. Stattdessen sollten sie sich ab sofort direkt an das BMJV wenden und Ihre Forderungen geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Kunden ihre Forderungen gegenüber der Zurich-Versicherung bereits geltend gemacht, beim Insolvenzverwalter angemeldet und gegenüber dem BMJV, im Gegenzug zu den Ausgleichszahlungen, die Abtretung der Ansprüche erklärt haben.“

Ein Rechtsanwalt aus Dortmund hat diesen Weg bereits beschritten und Forderungen seiner Mandantschaft in Höhe von 1.232,28 Euro beim BMJV geltend gemacht. Keuter wird das Verfahren weiter beobachten.

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