Pressemitteilung

Keuter: Bundesrichterstellen öffentlich ausschreiben

Berlin, 21. Juni 2018. Am 5. Juli 2018 wählt der Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestages erneut Personen in hohe öffentliche Richterämter, ohne dass zuvor eine öffentliche Stellenausschreibung stattgefunden hat.

In einer Kleinen Anfrage wollte der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter von der Regierung wissen, ob bei der Auswahl der zur Wahl stehenden Personen der in der Verfassung festgeschriebene Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 3 S. 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 3 GG in ausreichender Form Beachtung findet, insbesondere hinsichtlich dessen, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

Hierauf gab es von der Bundesregierung ein läppisches „Ja“ als Antwort.

Wie aber letztlich in einem intransparenten Verfahren sichergestellt wird, dass die Gleichbehandlungsgrundsätze beachtet werden und wer dies kontrolliert, darauf vermochte die Bundesregierung keine Antworten zu geben. Insgesamt strotzen die Antworten der Bundesregierung von Ignoranz und Arroganz, so dass diese an dem bisherigen Verfahren wohl nichts zu ändern gedenken.

Damit bleibt es wohl dabei, dass Richter, die „ihren“ Gerichtspräsidenten, womöglich durch sachfremde Gerichtsverwaltungstätigkeiten als sogenannte Präsidialrichter, überzeugen, auf eine inoffizielle Vorschlagsliste kommen, auf die der zuständige Landesminister zugreift. Und Richter, die „ihren“ Bundestagsabgeordneten des Richterwahlausschusses, womöglich durch sachfremde Gründe, etwa dieselbe Parteizugehörigkeit oder dasselbe Hobby, überzeugen, werden für die Bundesrichter-Berufung vorgeschlagen und können gewählt werden.

Keuter äußert sich zu dieser seit Jahren bestehenden Praxis wie folgt: „Es ist eines Rechtsstaates unwürdig, wenn – wie bisher – Bundesrichter nicht öffentlich ausgeschrieben und auch ausschließlich Kandidaten, die von bestimmten Ministern der einzelnen Bundesländer (16) und von bestimmten vom Bundestag gewählten Vertretern (16) benannt werden, einen Zugang zu einem hohen öffentlichen Richteramt bekommen.

So wird der gängige Brauch, für vier offene Bundesrichterstellen nur vier Kandidaten zur “Wahl“ offiziell zu benennen, fortgeführt.“

Keuter kritisiert darüber hinaus, dass es keine klaren Anforderungsprofile für eine Bewerbung als Bundesrichter gibt und will sich für eine grundlegende Reformierung der Stellenbesetzung an den Bundesgerichten einsetzen.

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