Pressemitteilung

Jacobi: EU kontra Meinungsfreiheit

Berlin, 17. Januar 2020: In dieser Woche wurde im Deutschen Bundestag in erster Lesung ein Gesetzentwurf zum „strafrechtlichen Schutz der Europäischen Union und ihrer Symbole“ behandelt.

Der vom Freistaat Sachsen in den Bundesrat eingebrachte und von diesem übernommene Gesetzentwurf für einen neuen § 90c StGB wurde von CDU und SPD begrüßt, von den Oppositionsfraktionen dagegen kritisch bewertet. Vorgesehen ist ein Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe für eine „Verunglimpfung“ etwa der EU-Fahne.

Für die Fraktion der AfD äußerte sich der Abgeordnete Fabian Jacobi:

„Während die bereits existierende Strafvorschrift des § 90a StGB gegen die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Verfassung als zu schützende Rechtsgüter erkennen lässt, fehlt es der hier geforderten neuen Vorschrift bereits an einem klar bezeichneten Schutzgut. In der Begründung wird auf „die Autorität der Hoheitsmacht“ verwiesen, welche durch das Strafrecht gefördert werden müsse – in einem freiheitlichen und demokratischen Gemeinwesen eine fragwürdige Sichtweise. Der Versuch, durch Strafandrohungen zu erzwingen, dass die Fahne der EU im allgemeinen Bewusstsein denselben Stellenwert erhält wie die Bundesrepublik Deutschland und ihre Verfassung, ist strikt abzulehnen.

Angesichts der restriktiven Verfassungsrechtsprechung zu § 90a StGB, der immerhin konkrete und sehr gewichtige Rechtsgüter schützt, wird man außerdem fragen müssen, in welchen Fällen die Einschränkung der Meinungsfreiheit zu solch diffusen Zwecken wie denen des vorgesehenen § 90c überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sein könnte. Das Bundesverfassungsgericht würde durch diese Vorschrift jedenfalls ganz sicher zusätzliche Arbeit bekommen.“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge