Pressemitteilung

Herdt: Merkel-Maßnahmen gegen Kirchen und Gottesdienste verstoßen gegen Religionsfreiheit in Deutschland

Berlin, 26. Februar 2021. Unter Federführung von Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde unter dem Vorwand der Corona-Bekämpfung ein „Bund-Länder-Beschluss“ herbeigeführt, der eine bundesweite Meldepflicht für Gottesdienste sowie ein Verbot von Kirchengesang angeordnet hat. Nun hat die Bundesregierung auf eine Anfrage des niedersächsischen AfD-Bundestagsabgeordneten Waldemar Herdt mitgeteilt, ihr „liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Meldepflicht auf das Infektionsgeschehen auswirkt“ und nicht sie, sondern die Länder seien dafür verantwortlich. Dazu erklärt Herdt, Mitglied im Ausschuss Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Bundestages:

„Damit belegt die Regierung, dass der Beschluss zur Kontrolle der Gottesdienste offensichtlich nicht auf nachweisbaren Erkenntnissen des Pandemie-Geschehens basiert. Er ist eine reine Willkürmaßnahme, die in einer Demokratie nichts zu suchen hat.

Wie kann die Bundesregierung Chorgesang in Kirchen verbieten und Meldelisten für Gottesdienstbesucher einführen, ohne hierfür die Notwendigkeit aufgrund des Infektionsgeschehens nachzuweisen? Antikirchliche Überwachungsmaßnahmen zu beschließen und sich gleichzeitig auf eine Nichtzuständigkeit zu berufen, ist völlig unlogisch und zeigt, wie die Bundesregierung Grundrechtsverletzungen begünstigt, aber die Verantwortung dafür auf die Länder schiebt.“

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