Pressemitteilung

Hemmelgarn: Der Berliner Mietendeckel und Möglichkeiten einer Normenkontrollklage

Berlin, 13. September 2019. Zum angepassten Berliner Mietendeckel erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Obmann im Bauausschuss des Bundestags, Udo Hemmelgarn:

„Nach massiver Kritik am geplanten Berliner Mietendeckel hat der Berliner Senat die Mietobergrenzen etwas angehoben. Im Ergebnis folgt man damit dem bewährten Schema des links-rot-grünen Establishments. Nachdem man bemerkt hat, dass der präsentierte ideologische Unsinn auf massiven Widerstand stößt, rudert man etwas zurück, präsentiert vorerst eine etwas entschärfte Variante und nutzt die Gelegenheit sich als ‚Realo‘ zu präsentieren.

Aus Sicht der AfD-Fraktion ist klar, dass es sich auch bei den geänderten Regelungen zum Mietendeckel um den Versuch einer kalten Enteignung handelt. Der Mietendeckel ist dabei in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig. Er ist nicht nur ein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, sondern auch gegen die Regeln des höherrangigen Bundesrechts. Der Gesetzgeber des Bundes hat die Möglichkeiten der Mieterhöhungen in den §§ 557 BGB abschließend geregelt. Den Ländern bleibt hier kein Raum für eigene Regelungen.

Uns ist bewusst, dass eine abstrakte Normenkontrollklage ohne die Unterstützung anderer Fraktionen nicht eingereicht werden kann, da hierfür nach Art. 93 Abs. I Nr. 2 des Grundgesetzes ein Viertel der Mitglieder des Bundestages erforderlich ist. In jedem Fall wird die AfD-Fraktion den Mietendeckel mit allen, ihr zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Mitteln bekämpfen und wäre dafür auch bereit, sich einer bürgerlichen Koalition der Willigen anzuschließen.

Unabhängig davon wie das weitere Vorgehen in dieser Sache aussieht, bleibt abzuwarten, ob die vermeintlich bürgerlichen Alt-Parteien ihre Ankündigungen wahr machen und konsequent gegen den Berliner Mietendeckel vorgehen oder ob sie sich erneut im Kniefall gegenüber linksextremer Ideologie üben.“

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