Pressemitteilung

Gehrke: Heilpraktikerberuf gefährdet? – AfD-Fraktion schlägt „Qualifizierungslösung“ vor

Berlin, 18. Juli 2018. Die Heilpraktikerverbände schlagen Alarm: die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union sieht vor, dass Patientendaten nur von Gesundheitsberufen verarbeitet werden dürfen, die ihre Berufsausbildung mit einem Staatsexamen abgeschlossen haben. Heilpraktiker müssen lediglich eine nichtstaatliche Prüfung vor dem Amtsarzt ablegen, weshalb sie weder einem Berufsgeheimnis noch einer standesrechtlichen Schweigepflicht unterliegen. Ihre Berechtigung zur Datenverarbeitung ist demnach nicht gegeben. Nur über die „Krücke“ einer eigens vom Patienten verfassten ausdrücklichen Einwilligungserklärung kann der Heilpraktiker derzeit überhaupt weiter tätig sein. Auf der anderen Seite verstehen sich die Heilpraktiker in Deutschland nicht nur als Dienstleister, sondern als Sachkundige in Verfahren der Naturheilkunde und damit als Verwalter eines wichtigen Sektors im Gesundheitswesen.

„Diese Denkweise ist in Teilbereichen nicht unberechtigt“, sagt Professor Dr. med. Axel Gehrke, Obmann im Gesundheitsausschuss und gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag. „Ich habe in meiner langjährigen Tätigkeit als Arzt und Hochschullehrer mit Schwerpunkt ‚Physikalische Medizin und Rehabilitation‘ sowie ‚Naturheilkunde‘ viele Heilpraktiker kennengelernt, die sich im Selbststudium ein exzellentes Wissen in diesem Bereich wie auch in der Psychosomatik erarbeitet haben. Ich kenne aber leider auch in noch größerem Ausmaß Patienten, die durch Fehldiagnosen und Scharlatanerie schwerste Schäden an ihrer Gesundheit erleiden mussten.“

Die Alternative für Deutschland (AfD-Bundestagsfraktion) setzt sich nachhaltig dafür ein, die alternative Medizin als sinnvolles präventives Spezialgebiet der Medizin auszubauen. „Gerade weil Heilpraktiker einen wesentlichen Beitrag zur Therapie leisten könnten und ihre Tätigkeit größtenteils der Berufsausübung eines praktischen Arztes entspricht, sind aber auch umgekehrt zum Schutz der Patienten wesentlich höhere Anforderungen bezüglich der beruflichen Qualifikation und der Berufsausübung zu stellen!“, gibt Prof. Gehrke zu bedenken.

Um diese Problematik zu lösen, schlägt die AfD-Bundestagsfraktion drei Möglichkeiten vor:

1. Die Politik ändert die DSGVO dahingehend, dass allen medizinischen Berufen die Verarbeitung der Daten gestattet wird, unabhängig von einem staatlichen Examen. Da die DSGVO jedoch gerade im Gesundheitsbereich einen erhöhten Patientenschutz zum Ziel hat, dürfte diese Option in vielerlei Hinsicht wenig erfolgversprechend sein.

2. Eine „Beschränkungslösung“ ähnlich dem Vorgehen in der Schweiz. Hier wird der Heilpraktiker für vier festgelegte Bereiche der Medizin als Fachberuf anerkannt, darüber hinaus jedoch nicht. Dies würde bedeuten, Heilpraktikern wesentliche Bereiche ihrer ärztlich-vergleichbaren Tätigkeiten zu nehmen.

3. Der von der AfD-Bundestagsfraktion bevorzugte Weg wäre eine „Qualifizierungslösung“. In einem ausreichend bemessenen Zeitrahmen wird allen in eigener Praxis tätigen Heilpraktikern die Möglichkeit gegeben, durch ein gesetzlich festgelegtes Curriculum mit staatlicher Abschlussprüfung eine Höherqualifizierung zum approbierten Arzt abzulegen. Allerdings nur, zu fest umschriebenen Teilgebieten, z.B. „Naturheilkunde“ oder „Psychosomatik“. Für Heilpraktiker, die sich nicht qualifizieren, bleibt alles wie bisher. Ab Beginn der zeitlich beschränkten Übergangsregelung wird die Ausbildung zum Heilpraktiker neu geregelt. Sie beschränkt sich auf festgelegte Bereiche (wie z.B. in der Schweiz). Die Höherqualifizierung zum Arzt ist für Absolventen der neuen Ausbildung ausgeschlossen.

Damit würde der Dualismus im deutschen Gesundheitswesen weitgehend beendet.

Der Heilpraktikerberuf war eine „Erfindung“ der Nationalsozialisten, die sie 1939 mit dem Heilpraktikergesetz umsetzten. Nach 1945 wurde das wieder gestoppt, auch in Österreich. Die Zahnärztekammern überführten 1952 alle Dentisten durch eine Höherqualifizierung mit staatlichem Abschluss zum Zahnarzt. Auch im deutschen Steuerrecht wurde der 1936 eingeführte „Steuerbevollmächtigte“ durch Höherqualifizierung mit dem Beruf des Steuerberaters zusammengeführt.

Die AfD-Bundestagsfraktion wird entsprechende Anträge und Gesetzesänderungen vorlegen.

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