Pressemitteilung

Gauland/Chrupalla: Eine beispiellose Ohrfeige für den Verfassungsschutz

Berlin, 5. März 2021. Das Verwaltungsgericht Köln hat heute entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD nicht als „Verdachtsfall“ einordnen, beobachten oder behandeln darf. Außerdem wurde dem Bundesamt untersagt, öffentlich bekanntzugeben, dass es die AfD als „Verdachtsfall“ einordne, beobachte oder behandele.

Dazu äußern sich der Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alexander Gauland, und der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Tino Chrupalla:

Gauland:
„Wer schützt eigentlich die Demokratie und die Verfassung vor dem Verfassungsschutz? Es ist schon das zweite Mal, dass ein Gericht dem Verfassungsschutz bescheinigt, dass er offenbar selbst nicht weiß, was in der Verfassung steht. Die jetzige Entscheidung ist eine beispiellose Ohrfeige für den Verfassungsschutz.

Dass das Gericht überdies für das vereinbarungswidrige Durchstechen von Information die Haldenwang-Behörde klar als verantwortlich benennt, zeigt mit welch skandalösen und grundgesetzwidrigen Methoden dieser Inlandsgeheimdienst hier gegen die demokratische Opposition vorgeht.“

Chrupalla:
„Mit seinem Vorgehen hat der Verfassungsschutz gegen Artikel 21 Absatz 1 Grundgesetz verstoßen. Eine Behörde, die ihrem Namen nach eigentlich die Verfassung schützen soll, verstößt selbst gegen das Grundgesetz. Die Entscheidung des Gerichts zeigt einmal mehr, wie der Verfassungsschutz gezielt politisch instrumentalisiert wird.

Es muss nun auch über politische und personelle Konsequenzen gesprochen werden. Behördenchef Haldenwang hat sich als ungeeignet und unfähig zur korrekten Leitung dieser Behörde erwiesen. Er darf sein Amt nicht behalten. Auch für dessen politischen Vorgesetzten, Innenminister Horst Seehofer, darf dieser ungeheuerliche Vorgang nicht ohne Folgen bleiben.“

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