Pressemitteilung

Ehrhorn: Bundesverfassungsgericht verzerrt die Wirklichkeit

Berlin, 20. Juli 2018. Das Bundesverfassungsgericht hält den Rundfunkbeitrag für Haushalte grundsätzlich für verfassungsgemäß. Für das Gericht genügte die Möglichkeit des Empfangs der öffentlich-rechtlichen Sender, um dafür beitragspflichtig zu sein. Diese Sender gewährleisteten nach Ansicht des Senats „Vielfalt“ und könnten mangels Marktdrucks „die Wirklichkeit unverzerrt darstellen“. Das sei für jedermann ein individueller Vorteil.

Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Ehrhorn:

„Schade, dass sich nicht einmal das höchste deutsche Gericht bemüht, die Wirklichkeit unverzerrt darzustellen. Mit Ausnahme des Verfassungsgerichts für jeden in Deutschland ersichtlich, dass der öffentliche Rundfunk einseitige links-grüne Propaganda betreibt, für die der Bürger ungefragt zahlen muss. Kürzlich ergab eine statistische Auswertung der vier großen Talkshows von ZDF und ARD, dass dort der größten Oppositionspartei im deutschen Bundestag im Mittel ganze 5,9 Prozent Anteil an den Politikerauftritten zugestanden wurde. Die kleinste Bundestagsfraktion, die Grünen, kamen hingegen auf 14,6 Prozent. Nicht anders sieht es bei der ARD-Tagesschau aus. Seit Ende September 2017 bis Ende Juni 2018 kamen dort die Grünen als meistgenannte Opposition in 297 Beiträgen vor, die AfD wurde am wenigsten, in nur 88 Beiträgen, erwähnt.

Hinzu kommt die ständige Herabsetzung der AfD durch die öffentlich-rechtlichen Sender, die nicht einmal vor dem entsprechenden Missbrauch von Krimiserien haltmacht. Die oft erst auf massiven Protest verkündete halbherzige Erkenntnis der Senderchefs, man hätte tatsächlich überhaupt bzw. zumindest abgewogener über bestimmte Themen, wie etwa die Kölner Silvesternacht oder die Flüchtlingskrise, berichten müssen, ist inzwischen zum Murmeltierritual geworden. Ändern tut sich gar nichts. Es wundert deshalb auch nicht, dass nach einer aktuellen Umfrage nur ganze 7,9 Prozent der Beitragspflichtigen freiwillig Rundfunkgebühren zahlen würden, hingegen 42 Prozent dies ablehnen. Der Staat könnte also genauso gut verlangen, dass jeder Bürger erst einmal die ˈMerkelsche Allgemeineˈ abonnieren muss, bevor er sich eine andere Zeitung halten darf.“

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