Pressemitteilung

Cotar: BKA-Forderung nach Anzeigenpflicht bei gelöschten Facebook-Beiträgen ist unverhältnismäßig

Berlin, 20. August 2019. Zur Forderung des Bundeskriminalamts, sämtliche nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz gelöschten Bedrohungen, Beleidigungen und sonstige anstößige Beiträge automatisch mit einer Strafanzeige an das BKA weiterzuleiten, erklärt die AfD-Bundestagsabgeordnete und digitalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Joana Cotar:

„Die ohnehin schon fatale Entwicklung beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz, dass originäre Aufgaben des Rechtsstaats an ein privates Unternehmen wie Facebook ausgelagert werden, wird durch die BKA-Forderung auf die Spitze getrieben. Um es klar zu sagen: Beleidigungen, Drohungen und Gewaltaufrufe sind ein ernstes Problem und müssen auch im Internet verfolgt werden. Der Vorschlag des BKA ist jedoch schon wegen des Aufwands völlig unverhältnismäßig. Facebook und Twitter haben allein im ersten Halbjahr 2019 in Deutschland mehr als 200.000 Beiträge gelöscht. Mit Blick auf die massiven sonstigen Herausforderungen für Deutschlands Sicherheit wird das BKA die Bearbeitung all dieser Beiträge kaum bewerkstelligen können – zumal viele weitergeleitete Beiträge nicht strafbar sein werden.

Unseren Gerichten droht außerdem eine sinnlose Mehrbelastung, wenn im Zuge der vom BKA geforderten Regelung beispielsweise Beleidigung kein Antragsdelikt mehr wäre. Es käme zu Beleidigungsprozessen, bei denen die beleidigte Person womöglich gar kein Interesse an einem Strafverfahren hat und nun trotzdem mit seinem Steuergeld für das Verfahren aufkommen muss. Besonders misstrauisch stimmt aber die Tatsache, dass der Vorstoß des BKA und die Berichterstattung darüber offenbar fast nur auf ,rechte‘ Hetze abzielen – Hetze und Gewalt werden aber nicht besser, wenn sie von islamistischer oder linksextremer Seite kommen.“

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