Pressemitteilung

Chrupalla: UN-Migrationspakt begründet Ansprüche auf Grundleistungen unabhängig vom Vermögen des Leistungsbeziehers

Berlin, 16. November 2018. Nachdem der sogenannte „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ durch die Interventionen der AfD auf die politische Tagesordnung gekommen ist, sind die Altparteien und ein Großteil der Medien derzeit damit beschäftigt, den Pakt zu verteidigen.

Die CDU möchte mit ihrem Internet-Angebot „Fragen und Antworten zum UN-Migrationspakt“ beispielsweise „Falschmeldungen“ zum Migrationspakt richtigstellen. Die CDU geht u.a. auf die häufig geäußerte Kritik ein, dass Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus Zugang zu Grundleistungen erhalten sollen. Dies sei kein Problem, so die CDU, da diese Verpflichtung ohnehin bereits aufgrund unseres Grundgesetzes bestehe. Sie verweist dazu auch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012, wonach die Garantie der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ein Recht auf Grundleistungen begründe.

Hierzu teilt der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion und des Arbeitskreises Wirtschaft und Energie, Tino Chrupalla, mit:

„Wie so oft zeichnet sich diese Richtigstellung von ‚Falschmeldungen‘ vor allem durch das aus, was sie verschweigt. Es stimmt zwar, das Bundesverfassungsgericht hat in dem erwähnten Urteil festgestellt, dass alle Menschen in Deutschland ein Menschenrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums haben. Als Menschenrecht gilt das selbstverständlich auch für Migranten und unabhängig von ihrem Migrationsstatus. Die CDU erwähnt allerdings nicht, dass die Grundleistungen für die Migranten laut dem Migrationspakt nicht nur unabhängig von ihrem Migrationsstatus erbracht werden sollen. Die Bundesregierung würde sich in Ziel 15 a) des Migrationspaktes ausdrücklich dazu verpflichten, diese Grundleistungen auch unabhängig vom Vermögen der Migranten zu erbringen. Solche vermögensunabhängigen Leistungen an Migranten lassen sich jedoch wohl kaum mit dem Sozialstaatsprinzip begründen. Mir sind auch keine Grundleistungen bekannt, die deutsche Staatsbürger unabhängig von ihrem Vermögen erhalten. Zwei Muster scheinen hier wieder einmal auf. Erstens wollen die Regierungsparteien den Bürgern Sand in die Augen streuen, indem sie von den entscheidenden Details ablenken. Zweitens handelt es sich bei dem UN-Migrationspakt um ein trojanisches Pferd, durch das Ansprüche gegen unser Sozialsystem in einem unbekannten Ausmaß entstehen könnten, ohne dass die Bundesregierung diese zusätzliche Belastung der Bundesbürger thematisieren würde. Ich fordere alle Mitglieder der Altparteien hiermit auf, gründlich in sich zu gehen und sich zu fragen, ob sie eine Unterzeichnung des Migrationspaktes mit ihrem Gewissen vereinbaren können.“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge