Pressemitteilung

Brandner: Falsche Angaben im Asylverfahren sind Betrugsabsicht und müssen strafrechtlich geahndet werden

Berlin, 21. Januar 2019. Medienberichten zufolge sollen falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität im Asylverfahren weiterhin nicht strafbar sein. Das Bundesjustizministerium lehne Forderungen zur Strafbarkeit von Falschangaben bislang ab.  

Stephan Brandner, AfD-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz, macht deutlich, dass falsche Angaben eine rechtsstaatliche Klärung des Asylanspruches vollkommen unmöglich machten:

„Mit Falschangaben versuchen Asylbewerber, sich unrechtmäßig Zugang zu staatlichen Leistungen und einer Berechtigung, in Deutschland leben zu können, zu erschleichen, was dem Betrugstatbestand sehr nahe kommt. Ein Rechtsstaat darf ein solches Vorgehen unter keinen Umständen tolerieren. Die Strafbarkeit solchen Handelns und die Berücksichtigung im Asylverfahren ist zwingend erforderlich! Unterlässt Deutschland dies weiterhin, macht es sich auch hier lächerlich.“

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