Pressemitteilung

Brandner: AfD-Fraktion wird in der Ausschuss-Arbeit systematisch und willkürlich ausgegrenzt

Berlin, 12. Dezember 2019. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung nacheinander drei Anträge auf Durchführung von Sachverständigen-Anhörungen zu Gesetzentwürfen der AfD-Fraktion abgelehnt. Alle drei Gesetzentwürfe hatten sinnvolle gesetzgeberische Anliegen. Einmal ging es um die Freiheit der Bargeldnutzung, zum Zweiten um eine von vielen Experten monierte Strafbarkeitslücke im Bereich des räuberischen Diebstahls und zum Dritten um Fragen des anwaltlichen Berufsrechts.

Zu allen drei Gesetzentwürfen finden derzeit intensive Debatten in der Öffentlichkeit und in den jeweiligen Berufskreisen statt. Alle drei Gesetzentwürfe wären es wert gewesen, im Bundestag von Sachverständigen diskutiert zu werden. Die übrigen Fraktionen sahen das anders und lehnten die Anträge der AfD-Fraktion geschlossen und ohne Wortmeldungen ab. Eine Begründung für die Ablehnungen gab es in keinem Fall und von keiner Fraktion.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, ehemaliger Vorsitzender des Rechtsausschusses und Justiziar der AfD-Fraktion, sagt dazu:

„Die Durchführung einer Sachverständigen-Anhörung ist ein wichtiges Instrument der Opposition, um die eigenen politischen Forderungen in die Öffentlichkeit zu tragen. FDP, Grüne und Linke machen davon im Ausschuss rege Gebrauch und werden dabei in der Regel von der Regierungskoalition unterstützt. In der Vergangenheit führte der Rechtsausschuss in guter parlamentarischer Tradition sogar Anhörungen zu Initiativen durch, die von der Mehrheit der übrigen Fraktionen von vornherein verworfen wurden. Nur die AfD-Fraktion trifft mit ihren Vorschlägen von Anfang an auf eine breite Ablehnungsfront. Die Ausschussarbeit wird von den Altparteien zur Ausgrenzung der AfD missbraucht. Das ist undemokratisch. Die Altparteien fügen dem Ansehen des Bundestags und der parlamentarischen Demokratie überhaupt mit diesem unsäglichen Verhalten schweren Schaden zu.“

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