Pressemitteilung

Boehringer: Der Nachtragshaushalt 2021 wäre vermeidbar – stattdessen droht der nächste Verfassungsbruch

Berlin, 4. März 2021. Das Bundesfinanzministerium teilte über die Medien mit, dass es bereits jetzt einen Nachtragshaushalt 2021 im Umfang von rund 50 Milliarden Euro anstrebt. Die AfD-Fraktion hatte stets vor den immensen Kosten der Lockdown-Politik gewarnt.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, stellt hierzu fest:

„Der Nachtragshaushalt wäre vermeidbar, indem der Lockdown umgehend beendet würde. Schließlich verfügt Olaf Scholz bereits über eine enorme Kreditermächtigung von 180 Milliarden Euro für 2021. Was erwartet das Finanzministerium, das die Regierung bislang verschweigt? Es sind offensichtlich die Lockdown-Folgen, vor denen die AfD-Fraktion seit 12 Monaten warnt:

Die Insolvenzwelle ist absehbar, die Arbeitslosenzahlen werden steigen, selbst die Bundesbank schüttet keinen Gewinn aus, weil toxische Eurokredite trotz Niedrigstzinsen auszufallen drohen und Deutschland am Ende zahlen muss. Am Ende der Kette werden Steuererhöhungen und Inflation stehen. Die Generationengerechtigkeit wird hier sehenden Auges verspielt.

Besonders bedenklich ist, dass die Bundesregierung im Angesicht der Krise immer wieder das Grundgesetz missachtet. Falls die Asylrücklage nun nicht aufgelöst wird, wäre der Nachtragshaushalt 2021 der dritte verfassungswidrige Haushalt in Folge. Man kann nicht Notkredite beantragen und gleichzeitig Rücklagen vorhalten. Keine der übrigen Fraktionen hat dieses Vorgehen bislang ernsthaft gerügt. Aufrufe seitens der AfD-Fraktion zu einer Normenkontrollklage wurden ignoriert. Wir appellieren an die übrigen Oppositionsparteien, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wieder Geltung zu verschaffen.“

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