Pressemitteilung

Bericht: Bundestag vergibt wichtige Chancen

Berlin, 3. Juli 2020: In der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause wurden unter der Federführung des Arbeitskreises für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung gleich drei Anträge der AfD-Fraktion zur Geschäftsordnung behandelt.

Im Antrag „Sachverständige vor Hass schützen“ (Drucksache 19/20655) forderten wir, dass Sachverständige bei Anhörungen im Bundestag zukünftig nicht mehr einer Fraktion zugeordnet werden sollten. Sachverständige sollten so vor Ausgrenzung im Berufsleben geschützt werden, wie es in der Vergangenheit bereits nachweislich der Fall war. Dieses scheint jedoch nicht im Interesse der übrigen Fraktionen zu liegen – der Antrag wurde abgelehnt.

Unter der „Überschrift Digitale Abstimmungsgeräte nutzen“ (Drucksache 19/19243) forderten wir außerdem die Einführung digitaler Abstimmungsgeräte. Neben dem Modernisierungsaspekt könnte mit den Geräten auch die Beschlussfähigkeit des Bundestags festgestellt werden. In der Vergangenheit war die Beschlussfähigkeit oft willkürlich durch das Präsidium festgestellt worden, obwohl dieses wusste, dass keine genügende Anzahl an Abgeordneten anwesend war – auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

Zuletzt beantragte die AfD wie schon am 28. Mai 2020 die sofortige Aufhebung des Lockdown-bedingten Ausnahmezustands im parlamentarischen Betrieb (Drucksache 19/19523). Der Sprecher des Arbeitskreises Thomas Seitz nannte es angesichts des enormen Anstiegs von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit ein Armutszeugnis, dass sich die anderen Fraktionen lieber in die Sommerpause verabschiedeten, anstatt der Vorbildfunktion des Parlaments nachzukommen und ein positives Signal in die Bevölkerung zu senden.

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