Pressemitteilung

Reusch: Gesetzentwurf der Koalition zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist völlig misslungen

Berlin, 8. Dezember 2020. Am 07.12.2020 fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur „Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ statt.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Roman Reusch, Leitender Oberstaatsanwalt a. D., fasst seine Eindrücke wie folgt zusammen:

„Der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern kann gar nicht intensiv genug geführt werden, denn hier werden schwerste Verbrechen an den Schutzbedürftigsten der Gesellschaft begangen. Das kann aber nicht dazu führen, dass – auch nach Bekanntwerden so entsetzlicher Fälle wie in Münster, Staufen, Lügde und anderswo – die Politik überreagiert. Solches ist aber geschehen, und zwar in Gestalt und Form von Gesetzesentwürfen, die inhaltsgleich von den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung vorgelegt wurden.

Die Sachverständigen lehnten fast unisono die Kernstücke dieser Entwürfe ab. Schon dass die Taten jetzt als ‚Sexualisierte Gewalt gegen Kinder‘ geführt werden sollen, geht insofern an der Realität vorbei, als eine Vielzahl dieser Taten allein durch Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen ganz ohne Gewalt im herkömmlichen Sinne begangen wird. Die Anhebung der Mindestfreiheitsstrafe auf ein Jahr – nicht nur für die Tathandlungen, sondern auch im Bereich der Kinderpornographie – mag recht populär klingen; sie verhindert aber gerade in atypischen Fallkonstellationen das Ausurteilen einer tat- und schuldangemessenen Strafe. Durch die Bank der Sachverständigen hindurch wurde auf eine Vielzahl von Folgeproblemen aufmerksam gemacht und gefordert, die Entwürfe auch aus verfassungsrechtlichen Gründen deutlich nachzubessern.

Ein solcher Verriss ist eine schallende Ohrfeige für diejenigen, die mit überzogenen Gesetzesänderungen in populistischer Manier auf Stimmenfang gehen. Bundesregierung und Koalitionsfraktionen dürfen aufgefordert werden, aus der Anhörung die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen – und das fängt schon beim Namen an: Kindesmissbrauch bleibt Kindesmissbrauch – da braucht es keine Neusprechfindung.“

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